Wohnort entscheidet über Zuständigkeit So funktioniert der Kirchenaustritt in Berlin

Ob Gebühr, Termin oder Bescheinigung – wer in Berlin die Kirche verlassen will, muss ein paar Regeln beachten.
Viele Berliner denken über einen Kirchenaustritt nach. Das Verfahren läuft ausschließlich über die Amtsgerichte und kostet 30 Euro. Den Austritt erklären Sie persönlich beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes.
Die Amtsgerichtsbezirke entsprechen nicht immer den Berliner Verwaltungsbezirken. Eine Übersicht finden Sie auf service.berlin.de.
Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung mit. Für verheiratete Personen ist zusätzlich die Eheurkunde erforderlich, falls eine Eintragung im Eheregister gewünscht wird.
So läuft der Termin ab
Sie vereinbaren einen Termin beim zuständigen Amtsgericht. Online-Terminbuchung ist nur bei wenigen Gerichten möglich. Meist erfolgt die Vereinbarung telefonisch oder per Kontaktformular. Vor Ort geben Sie die Austrittserklärung zur Niederschrift ab.
Alternativ können Sie eine schriftliche Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift einreichen. Die Gebühr beträgt einheitlich 30 Euro in allen Berliner Amtsgerichtsbezirken.
Wichtige Fristen und Folgen
Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die Erklärung unterzeichnen. Die Kirchensteuerpflicht endet entsprechend. Sie erhalten eine amtliche Austrittsbescheinigung als Nachweis.
Steuern und Kirchgeld: Diese Folgen hat ein Austritt aus der Kirche
Bei kirchlichen Arbeitgebern kann der Austritt arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Prüfen Sie vorher Ihren Arbeitsvertrag.
Besonderheiten für Minderjährige
Ab 14 Jahren können Jugendliche selbst den Austritt erklären. Für Kinder unter 14 Jahren entscheiden die Sorgeberechtigten. Ab dem 12. Lebensjahr ist jedoch die Zustimmung des Kindes erforderlich.
Bringen Sie für minderjährige Kinder die Geburtsurkunde mit. Der Austritt eines Elternteils hat keine automatischen Auswirkungen auf andere Familienangehörige.
- service.berlin.de: "Kirchenaustritt erklären - Dienstleistungen - Service Berlin"
- service.berlin.de: "Kirchenaustritt erklären am Standort Rechtsantrag"
- service.berlin.de: "Kirchensteuer - Festsetzung - Dienstleistungen - Service Berlin"
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