Berlin NOFV: Neue Regelungen zu Trikotwerbung
Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) hat die Regelung der Trikotwerbung modifiziert und in die Spielordnung aufgenommen. Demnach sei Werbung für politische Gruppierungen und mit politischen Aussagen grundsätzlich nicht gestattet, "es sei denn, die Werbung dient oder ist dazu geeignet, rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie anderen homophoben, diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entgegenzuwirken", teilte der NOFV am Donnerstag mit.
Anlass der Modifizierung war die im August von Regionalligist Tennis Borussia angedachte Zuverfügungstellung der vakanten Trikot-Werbefläche für den Opferfonds Cura, der Betroffene rechter Gewalt finanziell unterstützt. Der NOFV hatte das Ansinnen unter Hinweis auf die Spielordnung, § 25 Ziffer 8 abgelehnt, unter der "Werbung für politische Gruppierungen und mit politischen Aussagen nicht genehmigt" werden.
Zugleich bot der Verband an, den Passus in der Spielordnung zu modifizieren. "Gespräche mit unserem Antidiskriminierungsbeauftragten, im Spielausschuss und im geschäftsführenden Präsidium des Verbandes haben dazu geführt, dass in Zusammenarbeit mit der AG Satzung/Ordnungen/Recht ein neuer Vorschlag erarbeitet wurde", sagte NOFV-Präsident Hermann Winkler.
Vizepräsident Bernd Schultz betonte, dass die von der nach der Spielordnung verbotenen Trikotwerbung betroffenen Vereine Tennis Borussia sowie der SV Babelsberg 03 beim Prozess eingebunden wurden: "Beide Vereine stimmten dem ausgearbeiteten Entwurfsvorschlag zu und begrüßten die schnelle Änderung und Klarstellung für Werbung mit politischen Aussagen."