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Berlin: Holocaust verharmlost – Entlassung von Polizei-Anwärter rechtskräftig


Entscheidung am Verwaltungsgericht
Holocaust verharmlost – Entlassung von Polizei-Anwärter zulässig

Von dpa
Aktualisiert am 18.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Wappen der Berliner Polizei (Symbolbild): Ein Polizei-Anwärter ist wegen Holocaust-verharmlosenden Nachrichten entlassen worden.Vergrößern des BildesWappen der Berliner Polizei (Symbolbild): Ein Polizei-Anwärter ist wegen Holocaust-verharmlosenden Nachrichten entlassen worden. (Quelle: U.J. Alexander/imago-images-bilder)
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Nachdem Holocaust-verharmlosende Nachrichten in Chat-Gruppen der Berliner Polizei bekannt geworden waren, ist ein Polizei-Anwärter entlassen worden. Das Verwaltungsgericht erklärt das nun für rechtskräftig.

Die sofortige Entlassung eines Berliner Polizei-Anwärters wegen einer drastischen Holocaust-Verharmlosung ist nach einer Gerichtsentscheidung zulässig. Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des Mannes gegen die Entlassung aus dem Polizei-Beamtenverhältnis auf Widerruf zurück, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Zu Recht habe die Polizei den Polizisten als "charakterlich ungeeignet" angesehen. Er habe mit seinem Verhalten "eine antisemitische, allgemein menschenverachtende und diskriminierende Gesinnung an den Tag gelegt".

Bearbeitetes Bild von Anne Frank geteilt

Laut dem Gericht absolvierte der Polizeikommissar-Anwärter (geb. 1993) seit April 2020 die Ausbildung für den sogenannten gehobenen Dienst der Polizei. Im Mai 2020 habe er sich an einer Chatgruppe aus 25 Nachwuchskräften der Polizei beteiligt und ein bearbeitetes Foto von Anne Frank eingestellt. Das Foto war demnach auf einer Pizzaverpackung platziert, welche mit "Die Ofenfrische" überschrieben war.

Zu einem weiteren Foto von Anne Frank habe er eine Liste von Möglichkeiten wie "Mit Stern bewerten" hinzugefügt. Das sollten offenbar Hinweise auf die Krematorien in den Konzentrationslagern der Nazis und den Judenstern sein.

Nicht mit Werten des Grundgesetztes vereinbar

Das Gericht betonte, eine "derart verharmlosende und ignorante Bezugnahme auf die Geschichte des Nationalsozialismus und der damit einhergehenden Massenvernichtung von Juden" sei mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar. Von Polizisten werde erwartet, "sich rückhaltlos für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" einzusetzen. Die Verhinderung von Straftaten zählten zu ihren Kernaufgaben.

In diesem Fall habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet, so dass der begründete Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener bestehe.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Im Herbst 2020 war neben anderen Vorfällen auch diese Chatgruppe von Polizisten, von denen mehrere laut Staatsanwaltschaft Nachrichten mit rassistischen Inhalten oder Hakenkreuzen austauschten, bekannt geworden. Die Polizei leitete Strafverfahren und Disziplinarverfahren ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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