t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBochum

Urteil | Kampfsportler muss bei Gefangenentransport Fußfessel tragen


Urteil
Kampfsportler muss bei Gefangenentransport Fußfessel tragen

Von dpa
22.07.2023Lesedauer: 1 Min.
JustizVergrößern des BildesEin Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Häftling muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) bei Transportfahrten Fesselungen unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmen. Zwar sei die körperliche Bewegungsfreiheit grundrechtlich geschützt, im Fall eines Strafgefangenen einer Justizvollzugsanstalt in Bochum aber war das Anlegen von Fußfesseln bei zwei Transportfahrten rechtens, wie das OLG entschied. Dabei ging es um eine Fahrt im Mai 2022 zu einer Arztpraxis und eine im Juni 2022 ins Landgericht Bochum. Der Häftling hatte Entscheidungen aus der Vorinstanz am Landgericht Bochum angegriffen - erfolglos.

Zur Begründung verwies der 1. Strafsenat, der landesweit in Nordrhein-Westfalen für den Strafvollzug zuständig ist, auf den besonderen Einzelfall. Der Kläger verbüßt wegen sexueller Nötigung eine Haftzeit von fünf Jahren. Er ist Kampfsportler und hat große Wettkampferfahrung. Für die Fahrten nach einem Arbeitsunfall zum Arzt und zu einer Anhörung im Landgericht hatte die Justizvollzugsanstalt deshalb seine Füße gefesselt.

Die JVA hatte zur Begründung im ersten Fall sein Verhalten als unterschwellig drohend und nicht bereit zur Mitarbeit beschrieben. Als Begründung reichte dies dem OLG. Die Fessel sei nicht rechtswidrig gewesen.

Ebenso entschied das OLG im Fall der Fahrt zum Landgericht. Hier hatte die JVA angegeben, dass der Häftling sich als Justizopfer sehe und "vollzugsfeindliche Tendenzen" habe erkennen lassen. Seine Fähigkeiten als Kampfsportler, die Fesselung an den Füßen und die Begleitung von zwei bewaffneten Mitarbeitern seien bei der Entscheidung berücksichtigt worden.

Der 1. Strafsenat weist daraufhin, dass an die Fesselung auch bei Strafgefangenen besondere rechtliche Anforderungen geknüpft sind. Deshalb sei auch eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website