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Justiz | Bonner Prozess kann nicht starten: Angeklagter unauffindbar


Justiz
Bonner Prozess kann nicht starten: Angeklagter unauffindbar

Von dpa
Aktualisiert am 26.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Landgericht BonnVergrößern des BildesDas Eingangsportal des Bonner Landgerichts. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Prozess um den Tod eines Drogenabhängigen in einem Wald bei Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis vor dem Landgericht Bonn ist geplatzt. Einer der beiden Angeklagten war unauffindbar, wie sich am Dienstag herausstellte. Der Vorsitzende Richter erließ daraufhin einen Haftbefehl. Der Verteidiger gab an, seit zweieinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Mandanten zu haben. Das Gericht hofft, ihn noch aufzufinden, und hat nun den 17. Oktober als neuen Termin für den Prozessauftakt bestimmt.

Der 33-Jährige und sein 23-jähriger Mitangeklagter sollen im Juli 2020 einen 46-Jährigen in dem Waldstück nach einem Streit gefoltert und mit einer Schaufel getötet haben. Danach sollen sie die Leiche teilweise verbrannt und unter Ästen in einem Bachlauf abgelegt haben. Alle drei sollen der Drogenszene angehört haben.

In einem ersten Prozess vor dem Bonner Jugendschwurgericht war der Ältere im März 2021 freigesprochen worden, der zum Tatzeitpunkt 19-jährige Heranwachsende wurde zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sowohl Verteidigung wie Staatsanwaltschaft waren gegen das Urteil erfolgreich in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hob es wegen "fehlerhafter Beweisführung" auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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