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Bonn: Erweiterter Cityring schränkt Autofahrer zukünftig ein


Zweite Versuchsphase
Erweiterter Cityring in Bonn schränkt Autofahrer zukünftig ein

Von t-online
03.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Baustellen rund um den Cityring in Bonn (Archivbild): Für Autofahrer birgt eine Versuchsphase im Straßenverkehr in diesem Bereich erhebliche Einschränkungen.Vergrößern des Bildes
Baustellen rund um den Cityring in Bonn (Archivbild): Für Autofahrer birgt eine Versuchsphase im Straßenverkehr in diesem Bereich erhebliche Einschränkungen. (Quelle: Klaus W. Schmidt/imago-images-bilder)
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Um den Cityring in Bonn zu erweitern, hat die Stadt Versuche im Straßenverkehr geplant. Für Autofahrer hat das erhebliche Konsequenzen. Die zweite Phase beginnt nun jedoch einige Tage später als geplant.

Seit Anfang September letzten Jahres läuft der Verkehrsversuch zum erweiterten Cityring und zur Kaiserstraße in Bonn. Der Start der zweiten Phase war für den 1. Januar angesetzt, beginnt nun jedoch erst am 6. Januar. Das teilte die Stadt mit.

Hauptbestandteil der zweiten Versuchsphase beim Cityring ist die Sperrung der Stockenstraße für Autofahrer in Richtung Rathausgasse/Am Hof. In Form eines Durchfahrtsverbots wird diese ab der Ecke Stockenstraße/Franziskanerstraße umgesetzt. Die Einbahnregelung erfolgt zwischen Rathausgasse/Am Hof und Franziskanerstraße nun umgedreht, also nur noch in Richtung Süden. Für den Fahrradverkehr bleibt die Durchfahrt weiterhin bestehen.

Eine neue Beschilderung soll den Verkehrsfluss dort regeln. Die bisherigen Schilder wurden von der Polizei bemängelt. So wird die Beschilderung der Kaiserstraße in Fahrtrichtung Süden als Radweg durch ein Durchfahrtsverbot-Schild mit Freigabe für Linien- und Radverkehr ersetzt. Damit ist es Bussen dann gestattet, Radfahrer zu überholen.

Zum Start der zweiten Versuchsphase am Cityring wird es auch eine neue Beschilderung für die im Herbst beschlossenen Sonderspuren für den Rad- und Busverkehr in der Maximalianstraße und Am Hauptbahnhof geben.

Verwendete Quellen
  • Stadt Bonn: Pressemitteilung 3. Januar 2020
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