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Salzgitter: Schacht Konrad bleibt geplantes Endlager


Radioaktiver Abfall
Widerspruch abgelehnt: Schacht Konrad bleibt geplantes Endlager

Von t-online
13.09.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0302256624Vergrößern des BildesDer Blick auf Schacht Konrad in Salzgitter (Archivbild): Die Nutzung des stillgelegten Eisenerzbergwerks löst seit Jahren Diskussionen aus. (Quelle: IMAGO/N. Neetz/imago)

Seit Jahrzehnten sind mit dem geplanten Endlager für radioaktiven Abfall Schacht Konrad Proteste verbunden. Ein Antrag auf Rücknahme der Genehmigung wurde nun abgelehnt.

Schacht Konrad bleibt ein geplantes Endlager für mittel- und schwachradioaktiven Abfall. Ein Antrag des Bundes für Umwelt, des Naturschutzes Deutschland (BUND) sowie des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) auf eine Rücknahme und Widerruf einer entsprechenden Genehmigung wurde abgelehnt. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt am Freitag mit.

Schacht Konrad hatte 2002 nach jahrelangem Verfahren die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf dem Gelände eines ehemaligen Eisenerzbergwerks in Salzgitter erhalten. Seit 2007 wird das stillgelegte Bergwerk zu einem Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgebaut. Die Fertigstellung ist für 2029 vorgesehen.

Bereits während des Planfeststellungsverfahrens stieß das Projekt auf Widerstand und Proteste in der Region. Alle rechtlichen Schritte von Privatpersonen und Kommunen blieben erfolglos.

Antrag abgelehnt – Was nun?

Am 25. Mai 2021 stellten der Bund für Umwelt, BUND und Nabu einen Antrag auf Rücknahme oder Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad. Sie beriefen sich auf das Umweltrechtsbehelfsgesetz.

Ein breites Bündnis aus der Stadt Salzgitter, der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land und der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad unterstützte den Antrag, der nun abgelehnt wurde. Die Umweltverbände könne laut Angaben des Umweltministeriums Rechtsmittel einlegen. Zudem stehe den Antragstellern die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg offen. Diese müsse innerhalb eines Monats eingereicht werden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums vom 13. September 2024
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