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Kurioser TÜV-Ärger: Autofahrer gewinnt Prozess gegen Bundesland


Kurioser Motorhauben-Unfall
TÜV-Ärger: Autofahrer gewinnt Prozess gegen Niedersachsen

Von t-online, mtt

22.06.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 110313088Vergrößern des BildesTÜV-Plakette (Symbolbild): Der Prüfer hatte laut Gericht beim Schließen der Haube nicht richtig aufgepasst. (Quelle: BeckerBredel via www.imago-images.de)
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Der Kleinwagen war gerade erst beim TÜV, da sprang auf der Autobahn plötzlich die Motorhaube auf. Sicht weg, Totalschaden – und vor Gericht nun eine Klatsche für den TÜV.

Wegen der Nachlässigkeit eines TÜV-Prüfers hat das Oberlandesgericht Oldenburg das Land Niedersachsen zur Zahlung von Schadenersatz an einen Autobesitzer verurteilt. Kurz nachdem sein Renault Clio bei einer TÜV-Untersuchung gewesen war, klappte plötzlich während der Fahrt die Motorhaube hoch, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Am Steuer saß zu diesem Zeitpunkt die Frau des Klägers. "Was für ein Schreck!", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Motorhaube habe der Frau die Sicht versperrt – und das in dem Moment, als sie gerade auf die Oldenburger Stadtautobahn auffuhr.

Renault auf Autobahn geschrottet

Geistesgegenwärtig habe die Frau den Kleinwagen noch auf den Standstreifen lenken können und sei ebenso wie eine Mitfahrerin unverletzt entkommen. Aber das Auto war Schrott. Wirtschaftlicher Totalschaden, eine Reparatur wäre teurer als der Restwert des Renaults gewesen.

Der Ehemann der Frau, dem das Auto gehörte, war sauer. Er war gerade erst mit seinem Wagen beim TÜV gewesen und hatte dort die orangefarbene Plakette erhalten. Der Mann verklagte das Land Niedersachsen, hatte vor dem Landgericht aber zunächst noch das Nachsehen. Dieses argumentierte, ein Verschulden des TÜV-Prüfers stehe nicht fest.

Der Prüfer hatte ausgesagt, er kontrolliere nach der Prüfung des Motors stets standardmäßig, ob die Motorhaube wieder ordnungsgemäß einraste. Das Landgericht befand daraufhin, weshalb die Motorhaube letztlich hochgeklappt sei, könne nicht mehr festgestellt werden.

Sachverständiger: Schließmechanismus war entfettet

Dieses Urteil kassierte jetzt das Oberlandesgericht. Für den Berufungsprozess wurde ein Sachverständiger hinzugezogen. Und der war überzeugt, dass die Motorhaube nicht ordnungsgemäß verriegelt gewesen war.

Der ganze Schließmechanismus sei entfettet und trocken gewesen, was dazu geführt habe, dass das Schloss nicht richtig arretiert habe. Offenbar habe der Prüfer die Arretierung der Motorhaube nicht sichergestellt, teilte das Gericht mit.

Land Niedersachsen muss Anwaltskosten zahlen

Eine andere Schadensursache komme nicht in Frage. Insbesondere könne ausgeschlossen werden, dass der Kläger oder seine Frau die Motorhaube nach der TÜV-Untersuchung geöffnet und sodann nicht wieder richtig verschlossen hätten. Für sie hätte so kurz nach dem TÜV auch keine Verpflichtung bestanden, das Auto noch einmal zu kontrollieren.

Der Kläger erhält nach dem Richterspruch Ersatz für den Totalschaden. Außerdem muss das Land Niedersachsen ihm die Rechtsanwaltskosten ersetzen.

Verwendete Quellen
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