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Angriff auf trans Frau: Bremer Ermittler fordern Täter auf zu sich stellen


Öffentliche Fahndung droht
Angriff auf trans Frau: Bremer Ermittler fordern Täter auf, sich zu stellen

Von t-online, stk

09.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Menschen versammelten sich für eine Mahnwache (Archivbild): Zwei Tage nach dem Angriff kamen rund 250 Menschen zusammen.Vergrößern des BildesZwei Tage nach dem Angriff kamen rund 250 Menschen zu einer Mahnwache in der Bremer Neustadt zusammen. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)
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Nach dem Angriff auf eine trans Frau in Bremen geht die Polizei mit neuen Informationen an die Öffentlichkeit.

Die Bremer Polizei scheint im Fall des brutalen Angriffs auf eine trans Frau am vergangenen Samstag einen entscheidenden Schritt weiter zu sein. Ein Sprecher teilte Freitagvormittag mit, man habe die Bilder von Überwachungskameras ausgewertet. Auf diesen seien Jugendliche zu erkennen, nach denen nun gefahndet wird.

Die Jugendlichen sind nach Angaben des Sprechers "zwischen zwölf und 16 Jahre alt, haben dunkle Haare und einen dunklen Teint". Der Sprecher sagte weiter: "Die Sicherheitsbehörden raten den Jugendlichen, sich bei der Polizei zu stellen, bevor gegebenenfalls eine Öffentlichkeitsfahndung erfolgen muss und die Bilder von ihnen überall zu sehen sind."

Zunächst wollen Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch im polizeieigenen Intranet nach den mutmaßlichen Tätern fahnden. Bleibe diese Suche erfolglos und sollten sich die Jugendlichen nicht selbst stellen, komme es zur öffentlichen Fahndung, hieß es.

Ermittler müssen Persönlichkeitsrechte abwägen

Zentrale Rolle spielten dabei jedoch die Persönlichkeitsrechte, schränkte der Sprecher ein. "Bilder einer Person zu veröffentlichen, ist an Voraussetzungen geknüpft. Deshalb ist es wichtig, zunächst alle Ermittlungsschritte zu gehen: Opfer und Zeugen befragen, Beweismittel sichern und auswerten und alle internen Fahndungsmittel, wie beispielsweise das polizeiliche Intranet, ausschöpfen."

Bleibe der Erfolg dennoch aus und es bestehe weiter dringender Tatverdacht, könne der Schritt in die Öffentlichkeit erfolgen. "Dazu bedarf es jedoch einer Entscheidung des Gerichts, denn die Persönlichkeitsrechte der gesuchten Person wiegen schwer – selbst bei dringendem Tatverdacht." Liege die richterliche Genehmigung vor, dürfe sich die Polizei an die Bevölkerung wenden. Der gesamte Prozess werde nun "zügig vorangetrieben".

Verwendete Quellen
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