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Sparkasse Bremen verschickt Kundeninformation per USB-Stick – doch warum?


"Haben uns das nicht ausgesucht"
Bremer Sparkasse schickt USB-Sticks an Kunden – das steckt dahinter

Von t-online, MAS

29.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Filiale der Bremer Sparkasse (Symbolbild): Die Informationen landeten auf einem USB-Stick beim Kunden.Vergrößern des BildesEine Filiale der Bremer Sparkasse (Symbolbild): Die Informationen landeten auf einem USB-Stick beim Kunden. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Die Sparkasse Bremen verschickt neue Geschäftsbedingungen – aber nicht etwa elektronisch, sondern per USB-Stick. Das Prozedere wirft Fragen auf.

Rund 15.000 USB-Sticks hat die Sparkasse Bremen postalisch an ihre Geschäftskunden verschickt, um über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu informieren. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet.

Etwa bei Änderungen von Bedingungen oder Gebührenerhöhungen muss die Sparkasse aufgrund eines BHG-Urteils die ausdrückliche Zustimmung ihre Kundschaft erhalten, erklärt eine Sprecherin der Bank auf Nachfrage von t-online. Dafür sei ein Mini-USB-Stick auf eine Karte geklebt und dazu ein QR-Code aufgedruckt worden. "Wir haben uns diese Vorgehensweise nicht ausgesucht", so die Sprecherin weiter. Sie sei seit der BGH-Entscheidung in der gesamten Kreditwirtschaft Usus. Mit dem USB-Stick wurde auch ein mehrseitiges, erklärendes Anschreiben mit einem Zustimmungsformular versandt.

130 Seiten befinden sich auf dem USB-Stick

"Damit eine wirksame Zustimmung [...] des Kunden/der Kundin vorliegt, müssen wir das gesamte Angebot übermitteln, also in diesem Fall rund 130 Seiten auf dem USB-Stick. Und wir müssen es nachweisen. Anderenfalls hat die Sparkasse Bremen keine rechtliche Grundlage, die neuen Bedingungen bei der weiteren Geschäftsverbindung zugrunde zu legen und abzurechnen", erklärt die Sprecherin weiter.

"Richtig gute Alternativen" seien leider nicht in Sicht: Man hätte jedem Kunden die rund 130 Seiten ausdrucken und per Post verschicken können – verbunden mit hohen Porto- und Lieferkosten. "Der USB-Stick ist sehr klein und leicht und konnte mit der normalen Geschäftspost versendet werden", so die Sprecherin.

IT-Professor spricht von "furchtbarer Idee"

Diese Maßnahme wirft dennoch Fragen und Zweifel auf – denn so richtig sicher erscheint sie nicht. Im Gegenteil: Das Versenden von Kundeninformationen per USB-Stick sei "eine furchtbare Idee, ein absolutes No Go", sagte Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Uni Bremen, gegenüber dem "Weser-Kurier".

Unter anderem könnten sich Hacker diese Methode abgucken und eine Cyber-Crime-Masche daraus machen. Außerdem könnten USB-Sticks leicht mit Schadsoftware präpariert werden und Computer verseuchen.

Verwendete Quellen
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