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Bremen: Diese Unterlagen brauchen Sie für den Kirchenaustritt


Standesamt, Kirche oder Notar
So gelingt der Kirchenaustritt in Bremen ohne Umwege

Von t-online
25.07.2025 - 11:06 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Kreuz steht auf dem Dach einer Kirche vor Abendhimmel (Symbolbild): Die Vorfälle waren durch eine Anzeige der evangelischen Kirche in Bremen bekanntgeworden.Vergrößern des Bildes
Ein Kreuz steht auf dem Dach einer Kirche vor Abendhimmel (Symbolbild): Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus. (Quelle: Panama Pictures/imago-images-bilder)
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In Bremen können Sie beim Standesamt, Notar oder direkt bei Ihrer Kirche austreten – persönliche Vorsprache ist jedoch Pflicht.

Rund 40 Prozent der Deutschen gehören noch einer Kirche an – Tendenz fallend. In Bremen stehen Ihnen mehrere Wege offen, um aus der Kirche auszutreten und die Kirchensteuerpflicht zu beenden. Sie können den Austritt direkt bei der jeweiligen Kirche, beim Standesamt oder bei einem Notar erklären. Eine persönliche Vorsprache ist dabei immer erforderlich. Online- oder schriftliche Verfahren sind nur mit notarieller Beglaubigung möglich.

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Zuständige Stellen für den Kirchenaustritt

Für evangelische Kirchenmitglieder ist das Haus der Kirche in der Franziuseck 2-4 zuständig. Termine können Sie online unter terminvergabe.kirche-bremen.de buchen oder per E-Mail vereinbaren. Katholiken wenden sich an den Infopunkt URBI in der Hohen Straße 8/9. Termine vereinbaren Sie telefonisch unter (0421) 3694300 oder persönlich zu den Sprechzeiten.

In Bremen-Nord ist das zuständige Pfarramt des Bistums Hildesheim der richtige Ansprechpartner.

Standesamt und Notar als Alternative

Alternativ können Sie beim Standesamt Bremen-Mitte (Hollerallee 79) oder Bremen-Nord (Gerhard-Rohlfs-Straße 62) austreten. Termine vereinbaren Sie per E-Mail über die Website der Stadt Bremen. Jeder Notar in Bremen kann ebenfalls Ihre Austrittserklärung beglaubigen. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Bei Verheirateten ist das Familienbuch hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Minderjährige ab 14 Jahren können selbst austreten und benötigen ihre Geburtsurkunde.

Kosten und Gebühren

Der Austritt direkt bei der Kirche ist in der Regel gebührenfrei. Beim Standesamt zahlen Sie 5,50 Euro, die vor Ort bar oder per EC-Karte beglichen werden können. Notarkosten fallen deutlich höher aus und variieren je nach Anbieter. Tipp: Sparen Sie Geld und gehen Sie direkt zur zuständigen Kirche – dort entstehen keine Kosten für den Austritt.

Rechtswirkung und steuerliche Folgen

Ihr Kirchenaustritt wird mit Eingang der Erklärung bei der Kirche wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. Das Finanzamt wird automatisch informiert – Sie müssen nichts weiter unternehmen. Sie erhalten eine Austrittsbescheinigung, die Sie gut aufbewahren sollten. Diese benötigen Sie als Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder Ihrem Arbeitgeber. Die Kirchensteuer wird nicht rückwirkend erstattet.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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