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Bremen/Verden: Mutter wirft Sohn in Fluss – sechs Jahre Haft


Vierjähriger ertrunken
Mutter wirft Sohn in Fluss – sechs Jahre Haft

Von dpa
Aktualisiert am 08.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Mutter wegen Tötung ihres Kindes verurteiltVergrößern des BildesDie Angeklagte vor Gericht: Sie wurde wegen Totschlag verurteilt. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-bilder)
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Aus Angst, das Jugendamt würde ihr das Kind wegnehmen, hat eine Mutter ihren Sohn getötet: Sie warf den Vierjährigen in einen Fluss und ließ ihn ertrinken. Nun wurde das Urteil gesprochen.

Das Landgericht Verden hat eine 42-Jährige wegen Totschlags zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Die Schwurgerichtskammer sei von einem "Mitnahmesuizid" ausgegangen, die Frau habe erst ihr Kind und dann sich selbst töten wollen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag zu dem Urteil vom Vortag (Az.: 1 Ks 101/21). Verminderte Schuldfähigkeit wurde nicht ausgeschlossen.

Das Gericht geht davon aus, dass die Frau den Jungen im November von einer Brücke in Rotenburg in den Fluss Wümme geworfen hatte, wo er ertrank. Nach Angaben des Sprechers hatte die Staatsanwaltschaft sechseinhalb Jahre Gefängnis für die Frau gefordert, die Verteidigung sprach sich in ihrem Plädoyer für dreieinhalb Jahre aus.

"Der Moment existiert nicht für mich"

Die Mutter hatte im Prozess weitgehend die Vorwürfe der Anklage eingeräumt. Sie ließ von ihrer Verteidigerin eine Erklärung verlesen und bestätigte den Hergang. An den entscheidenden Moment erinnere sie sich aber nicht: "Der Moment, in dem ich unseren Sohn über das Geländer warf, existiert nicht für mich."

Drei Tage vor der Tötung war der vierjährige Sohn mit schweren Verbrühungen ins Krankenhaus gekommen. Die Mutter sagte, der Junge habe sich und sein Bett eingenässt. Sie habe ihn abduschen wollen. Weil er sich wehrte, habe sie nicht gemerkt, dass das Duschwasser zu heiß war. In der Klinik habe ein Arzt den Vater wegen der Verletzungen angesprochen, danach habe ihr Mann gesagt, das Amt werde ihnen das Kind wegnehmen. Die Mutter flüchtete dann mit ihrem Kind über eine Feuertreppe aus der Klinik.

Das Jugendamt habe früher einmal ihre ältere Tochter für einige Tage in Obhut genommen, sagte die Frau zur Vorgeschichte des Falles. Damals stand der Verdacht im Raum, sie habe das Mädchen gewürgt. Das habe aber nicht gestimmt. "Ich habe das Jugendamt nicht als Hilfe, sondern als Bedrohung empfunden", erklärte sie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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