"Erhebliche Gefahr" Fisch liegt im Dreck: Unappetitliche Zustände ein Bremer Lokal

Ein Sushi-Restaurant in Bremen nimmt es mit der Lagerung vom rohem Fisch nicht ganz so genau. Auch die Personalhygiene lässt zu wünschen übrig.
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst in Bremen (LMTVet) hat am 18. Juni unappetitliche Zustände bei Yakumi in der Bremer Bahnhofsvorstadt aufgedeckt, die nun veröffentlicht wurden.
Unter anderem wurden in dem Sushi-Lokal verschiedene rohe Fische, rohes Fleisch und mehrere Mochi – ein Reis-Dessert – ohne Umhüllung in der Tiefkühltruhe gefunden. Die Tiefkühltruhe sei verunreinigt und stark vereist gewesen, heißt es im Untersuchungsbericht. Es habe "erhebliche Gefahr der Kontaminierung durch Verunreinigungen und die Gefahr eines Gefrierbrandes" für die Lebensmittel bestanden.
Kontrolleure finden rotschimmelartigen Belag
Außerdem waren die Lagertemperaturen teilweise zu hoch. Beim Lachs wurde 4,8 Grad gemessen, die Anzeige der Kühlung stand auf 3,7 Grad. Die maximale Lagertemperatur war somit um zwei Grad überschritten.
Auch die Theken- sowie Tresenkühlung, in denen roher Fisch sowie rohe Meeresfrüchte lagen, waren im Innenraum teils massiv verunreinigt. Die Kontrolleure fanden rotschimmelartigen Belag. An diversen Dichtungsgummis der Tresenkühlung sowie im Innenraum hafteten schmierige, weißlich bis gelbe Verunreinigungen. Im Bereich der Sushi-Zubereitung wurden mehrere dreckige Messer gefunden.
Am Handwaschbecken für das Personal im Bereich der Sushi-Zubereitung gab es keine Seife, Einmalpapierhandtücher fehlten ebenfalls, die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher waren leer. "Somit war eine hygienische Reinigung und Trocknung der Hände nicht im erforderlichen Maße möglich", heißt es im Bericht.
Verstöße sind sechs Monate lang einsehbar
Bei der Nachkontrolle am 24. Juni 2025 waren die Mängel beseitigt und die Betriebshygiene wiederhergestellt worden.
Der LMTVet kontrolliert regelmäßig Gastrobetriebe auf die Einhaltung von Hygienevorschriften – unangekündigt. Der Überwachungsdienst teilt mit, verpflichtet zu sein, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen zu veröffentlichen. Die Informationen stehen sechs Monaten zur Verfügung.
- lmtvet.bremen.de: Veröffentlichung aufgrund Untersuchungsergebnisse gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB