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Zwei Patienten getötet? Bremen erteilt Pfleger Berufsverbot – vorläufig


Tod zweier Patienten
Bremen erteilt Krankenpfleger vorläufiges Berufsverbot

Von dpa, ads

Aktualisiert am 09.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Medizinisches Personal bereitet eine Infusion vor (Archivbild): Der verdächtigte Pfleger soll Schuld am Tod von zwei Patienten sein.Vergrößern des BildesMedizinisches Personal bereitet eine Infusion vor (Archivbild): Der verdächtigte Pfleger soll Schuld am Tod von zwei Patienten sein. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Nachdem zwei seiner Patienten gestorben sind, darf ein Pfleger nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Das Berufsverbot soll so lange gelten, bis die Totschlagsvorwürfe geklärt sind.

Weil er verdächtigt wird, zwei Patienten getötet zu haben, ist einem Krankenpfleger aus Bremen ein vorläufiges Berufsverbot erteilt worden. Das bestätigte ein Sprecher der Bremer Gesundheitsbehörde gegenüber t-online. Zunächst hatte das Regionalmagazin "buten un binnen" darüber berichtet.

"Nach §3 Abs. 3 Pflegeberufegesetz kann das Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung angeordnet werden, unter anderem wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt", so der Sprecher zu t-online. Dieser Beschluss sei am Dienstag erfolgt. Der Verdächtige dürfe dadurch vorerst nicht mehr als Pfleger arbeiten – so lange, bis der Verdacht gegen ihn aus der Welt ist.

Bericht: Gericht in Bremen beauftragt neues Gutachten

Ein entsprechendes Schreiben sei dem 34-Jährigen am Dienstag zugestellt worden, sagte ein Sprecher des Bremer Gesundheitsressorts dem Magazin. Der Mann streitet ab, zwei Klinikpatienten durch die Gabe einer Überdosis Insulin absichtlich getötet zu haben.

Der Mann saß seit Juli in Untersuchungshaft, wurde aber vor rund einem Monat entlassen, weil das Landgericht keinen hinreichenden Tatverdacht mehr sah. Das Gericht stufte laut "buten un binnen" ein Gutachten als mangelhaft ein. Jetzt soll ein weiteres Gutachten erstellt werden. Das Landgericht hat noch nicht entschieden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an Bremer Gesundheitsbehörde
  • Nachrichtenagentur dpa
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