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Ärzteschaft für Streichung des Paragrafen 219a


Bremen
Ärzteschaft für Streichung des Paragrafen 219a

Von dpa
25.05.2022Lesedauer: 1 Min.
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Der Deutsche Ärztetag hat sich hinter die Absicht der Ampel-Regierung gestellt, den Paragrafen 219a zu streichen. Die Vorschrift im Strafgesetzbuch regelt das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Dieser Rechtszustand sei für Ärztinnen und Ärzte unhaltbar, erklärte die Bundesärztekammer am Mittwoch beim ihrem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen. Der Paragraf 219a habe in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass betroffenen Frauen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch trotz bescheinigter Indikation nach Paragraf 218 StGB erschwert worden sei.

Aus Sicht der Bundesregierung ist die geplante Streichung des Paragrafen mit "der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar". Das sieht die Unionsfraktion im Bundestag anders. Sie lehnte die geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ab. Die Vorschrift ist aus Sicht der Union ein "wichtiger Bestandteil des Lebensschutzkonzeptes" und solle vor allem einer Kommerzialisierung und gesellschaftlichen Normalisierung des Schwangerschaftsabbruches entgegenwirken.

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