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Recklinghausen: Videos gelöscht? Disziplinarverfahren gegen Polizisten


Recklinghausen
Videos gelöscht? Disziplinarverfahren gegen Polizisten

Von dpa
30.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Ermittlungen nach PolizeieinsatzVergrößern des BildesFahrzeuge von Polizei und Rettungsdienst stehen an einer Straße (Archivbild). (Quelle: Marc Gruber/7aktuell/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im Fall mutmaßlich gelöschter Videos seitens der Polizei ermittelt die Staatsanwaltschaft. Parallel wurden Disziplinarverfahren gegen die Beamten eingeleitet.

Den vier Polizisten, die bei einem Polizeieinsatz mit einem anschließend gestorbenen Mann in mindestens einem Fall ein Video eines Zeugen gelöscht haben sollen, drohen neben dem bereits laufenden Ermittlungsverfahren auch dienstrechtliche Konsequenzen. Gegen sie sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, sagte ein Sprecher der Recklinghäuser Polizei am Montag. Die vier seien weiter im Dienst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen des Verdachts der Nötigung – der Anwalt eines Zeugens sieht aber auch Anhaltspunkte für den Vorwurf der Unterdrückung von Beweismitteln.

Am 7. August war die Polizei zu einem 39-Jährigen gerufen worden, der in seiner Wohnung in Oer-Erkenschwick randaliert haben soll. Laut Polizei leistete er massiven Widerstand, die Polizisten setzten Pfefferspray ein und fixierten ihn. Der 39-Jährige verlor während des Einsatzes das Bewusstsein und starb Stunden später im Krankenhaus. Die Ermittler vermuten, dass er unter starkem Drogeneinfluss stand. Gegen acht Beamte wurde kurz nach dem Einsatz ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet.

Staatsanwaltschaft sieht Anhaltspunkte, dass Aufnahmen gelöscht wurden

Vor Ort waren demnach auch gut 150 Schaulustige, viele filmten mit ihren Handys. Die Staatsanwaltschaft sieht bei vier Beamten Anhaltspunkte dafür, dass sie Aufnahmen auf Handys der Zeugen eingesehen und zumindest in einem Fall auch gelöscht haben könnten. Rechtsanwalt Hans Reinhardt, Vertreter eines Betroffenen, sagte, nach Darstellung seines Mandanten hätten die Beamten diesem das Handy weggenommen, die Datei geöffnet und gelöscht. Alles sei sehr schnell gegangen, er sei perplex gewesen, so die Schilderung des Zeugen. Aus Sicht des Anwalts steht deswegen nicht nur der Vorwurf der Nötigung im Raum, sondern auch der Urkundenunterdrückung.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Montag, die vier Polizisten hätten sich noch nicht alle zur Sache geäußert. Mindestens einer habe gesagt, keine Angaben zu dem Fall zu machen. Laut Schilderung seines Mandanten hätten die Polizisten auf den Persönlichkeitsschutz verwiesen, sagte Rechtsanwalt Reinhardt. Es gehe hier aber um ein Beweismittel, nicht um Persönlichkeitsrechte. "Sonst könnte man ja nie Beweismittel sichern", sagte der Anwalt. Unklar ist, wie viel von dem Einsatz auf dem Video zu sehen war.

Videos sollen durch Fachfirma wiederhergestellt werden

Die Todesursache des 39-Jährigen blieb auch nach der Obduktion unklar. Das Ergebnis der toxikologischen Untersuchungen liege noch nicht vollständig vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag.

Eine externe Fachfirma wurde von den Ermittlern beauftragt, möglicherweise gelöschte Videos auf den Handys der Zeugen wiederherzustellen. Gleichzeitig appellierten die Ermittler an weitere Zeugen des Einsatzes, sich bei der Polizei Dortmund zu melden. Dort werden die Ermittlungen zu dem Polizeieinsatz im Kreis Recklinghausen aus Neutralitätsgründen geführt – während gleichzeitig die Polizei Recklinghausen im Fall eines von Polizisten erschossenen 16-Jährigen in Dortmund ermittelt. An dieser überkreuzten Zuständigkeit hatte es zuletzt von verschiedenen Seiten Kritik gegeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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