Kinderpornografie: Ermittlungen gegen Dortmunder Polizisten
Dortmunder Polizisten stehen im Verdacht, kinder- und jugendpornographische Dateien besessen zu haben. Die Bilder wurden in rechtsextremen Chats der Beamten geteilt.
Dortmunder Polizeibeamte stehen neben weiteren Polizisten aus NRW aktuell unter dem Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bild-Dateien. Das geht aus einem am Mittwoch verΓΆffentlichten Bericht an den Innenausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen. Den acht beschuldigten Polizisten aus Dortmund, MΓΌnster und Steinfurt wird vorgeworfen, EmpfΓ€nger und somit Besitzer der in Chatgruppen geteilten Dateien gewesen zu sein.
Im eigentlichen Fall um mutmaΓlich rechtsextreme Chats bei Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) MΓΌnster ist die Staatsanwaltschaft auf das Material, das den Missbrauch von Kindern zeigt, gestoΓen und hat nun die Ermittlungen ausgeweitet. Statt wie bisher gegen 8 wird nun gegen 16 mΓ€nnliche Polizeibeamte ermittelt.
Dateien wurden nicht selbst erstellt
Es soll sich um Dateien handeln, die offenkundig von den Beamten nicht selbst erstellt wurden. Stattdessen soll es um Bilder und Videos, gehen, die bereits im Internet kursieren. Von einer akuten GefΓ€hrdung von Kindern oder Jugendlichen gehe man nicht aus.
Dem Bericht an den Landtag zufolge arbeiten die acht zusΓ€tzlich beschuldigten Polizisten in MuΜnster, Dortmund, Steinfurt und beim Landesamt fΓΌr Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP). Sie seien alle EmpfaΜnger der Dateien. Abgeschickt wurden die vier Bilder in der Chatgruppe zwischen November 2017 und Mai 2018 aus dem Kreis der bereits beschuldigten SEK-Leute.
Gewaltverherrlichende Inhalte in Chat-Gruppen
Auf die Gruppe der ersten acht Beschuldigten, von denen sieben noch zum SEK MΓΌnster gehΓΆrten, war man im Sommer durch Ermittlungen in einem anderen Fall gestoΓen. Ein SEK-Beamter hatte mutmaΓlich rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Inhalte ΓΌber einen Messengerdienst mit einem Bundeswehrsoldaten privat ausgetauscht. Letztlich blieb das ohne Folgen, weil die ΓuΓerungen nicht ΓΆffentlich waren.
Was die mutmaΓlichen Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern angeht, hat es erst im vergangenen Jahr eine VerschΓ€rfung des Strafrechts gegeben. Demnach ist es auch eine Straftat, wenn man ein solches Bild besitzt, weil man es zum Beispiel in einem Gruppenchat zugeschickt bekommen hat. Die betroffenen Bilder wurden vor der GesetzesverschΓ€rfung verschickt beziehungsweise empfangen.