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Rechtsradikaler gekündigt: Stadt Bochum muss Hammerskin 30.000 Euro zahlen


Nach Kündigung
Stadt muss Hammerskin 30.000 Euro Abfindung zahlen

Von t-online, tht

Aktualisiert am 07.12.2022Lesedauer: 2 Min.
imago 61578949Vergrößern des BildesMitglied einer rechtsradikalen Organisation mit Springerstiefeln (Symbolbild). (Quelle: imago stock&people)
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Die Stadt Bochum kündigte einem rechtsradikalen Garten- und Landschaftsbauer – wohl zu Unrecht. Nun hat er Anspruch auf eine hohe Abfindung.

Die Stadt Bochum hatte im August 2021 einem 34-jährigen Garten- und Landschaftsbauer aufgrund seiner mutmaßlichen Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen Organisation Hammerskins fristlos gekündigt. Die Kündigung war nicht rechtens, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm am Dienstag und bestätigte damit in zweiter Instanz das Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts Bochum. Der Landschaftsbauer hat nun Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro.

Die Stadt hatte dem im Jahr 2005 eingestellte Mann wegen seiner mutmaßlichen Mitgliedschaft im westfälischen Ableger "Chapter Westfalen" der international agierenden rechtsradikalen Vereinigung "fristlos und hilfsweise ordentlich" gekündigt. Gründe seien für die Stadt auch die bedingte Drucksituation aus der Belegschaft gewesen, wie das Gericht schilderte.

Angestellter schwieg zum Vorwurf der Mitgliedschaft

Zu seiner Mitgliedschaft äußerte sich der Angestellte, der als technischer Sachbearbeiter im Bereich Park- und Grünanlagen eingesetzt war und dessen Arbeitsverhältnis laut Angaben des Gerichts insoweit störungsfrei verlief, im Prozess nicht.

Die Vereinigung wird als konspirative und rassistische, nach ihrem Gedankengut teils neonazistische Kaderorganisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung beschrieben und vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Neonazi-Netzwerk wurde 1986 in den USA gegründet und ist mittlerweile in rund zehn Ländern aktiv.

Bei der Stadt Bochum gebe es keinen Platz für Nazis, äußerte sich Stadtsprecher Thomas Sprenger nach der Urteilsverkündung. "Die Abfindung hat das Gericht festgelegt", sagte er t-online. Die Stadt habe keinen Cent zusätzlich angeboten.

Gericht: Drucksituation war nicht relevant

Gegen das vorausgehende Urteil des Arbeitsgerichts Bochum hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Dieses hatte die Kündigungen zwar für unwirksam erklärt, das Arbeitsverhältnis jedoch auf Antrag der Stadt Bochum durch ein Auflösungsurteil gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 30.000,00 Euro beendet. Dem schloss sich das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil nun an. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Die zuständige Kammer habe erkennen lassen, dass "sie eine bloße Mitgliedschaft des Angestellten bei den Hammerskins mit Blick auf seine konkreten Arbeitsaufgaben und mangels entsprechender Äußerungen im oder Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis nicht für ausreichend erachtet", teilte das Gericht mit. Auch die Drucksituation sei in dem Fall demnach nicht kündigungsrelevant gewesen.

"Allerdings sei dem Angestellten vorzuhalten, dass sein beziehungsweise das ihm zuzurechnende Verhalten im Prozess die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die beklagte Stadt gleichwohl unzumutbar macht", heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Mit dieser Bewertung schloss sich die Kammer dem vorangegangenen Urteil im Ergebnis an.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Landearbeitsgerichts Hamm vom 6. Dezember 2022
  • Anfrage an Pressestelle der Stadt Bochum
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