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BGH bestätigt Urteil des LG Dortmund: 13 Jahre Haft für Totschlag an Ex (17)


BGH bestätigt Urteil
13 Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin

Von afp
Aktualisiert am 23.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Einsatzkräfte der Spurensicherung am Fundort (Archivbild): Die Leiche war in einem Naturschutzgebiet bei Hamm gefunden worden.Vergrößern des BildesEinsatzkräfte der Spurensicherung am Fundort (Archivbild): Die Leiche war in einem Naturschutzgebiet bei Hamm gefunden worden. (Quelle: Markus Wüllner/dpa)
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Mehr als anderthalb Jahre nach der Tötung einer 17-Jährigen ist das Urteil des Landgerichts Dortmund gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehr als anderthalb Jahre nach der Tötung eines 17-jährigen Mädchens das Urteil des Landgerichts Dortmund gegen den Täter bestätigt. Das Landgericht hatte den damals 27-Jährigen im Mai 2023 wegen Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 478/23). Die Revision des Angeklagten sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag mit. Bei der Überprüfung seien keine Rechtsfehler gefunden worden.

Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mädchen – seine frühere Freundin – bei einem Treffen im Juni 2022 mit einem Kabelbinder und einem Elektrokabel erdrosselt hatte. Zuvor hatte sich die 17-Jährige von ihm getrennt. Nach der Tat versteckte er die Leiche und verbrannte sie letztlich.

Der verbrannte Körper wurde zehn Tage später in einem Naturschutzgebiet in Hamm gefunden. Vor der Tat hatte der Angeklagte über einen Messanger Kontakt zu der 17-Jährigen aufgenommen, sich dabei aber als Schulkameradin ausgegeben, so das Landgericht. Auf diese Weise vereinbarte er das Treffen. Der Angeklagte schwieg während des gesamten Verfahrens.

Verwendete Quellen
  • Material der afp
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