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Dortmund: Mann erleidet lebensgefährlichen Stromschlag in ICE


Steckdose wohl manipuliert
Mann erleidet lebensgefährlichen Stromschlag in ICE

Von t-online
14.10.2024Lesedauer: 1 Min.
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Ein ICE am Dortmunder Hauptbahnhof bei Sonnenaufgang (Archivbild): Am Freitag erlitt ein Mann einen Stromschlag. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Stefan Ziese/imago)
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Ein 31-jähriger Mann erlitt in einem ICE einen gefährlichen Stromschlag. Vermutlich war erneut eine mutmaßlich manipulierte Steckdose der Grund.

Ein 31-jähriger Mann aus Kiel hat in einem ICE der Deutschen Bahn einen gefährlichen Stromschlag erlitten. Das teilt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin am Sonntag mit.

Der Vorfall ereignete sich bereits am vergangenen Freitag im ICE 2405 auf der Strecke von Hamburg nach München, kurz vor der Einfahrt in den Dortmunder Hauptbahnhof. Der Mann verspürte nach eigenen Angaben einen elektrischen Schlag, als er an die Steckdose zwischen zwei Sitzplätzen griff.

Mitreisende informierten das Zugpersonal, das sofort einen Arzt an Bord hinzuzog. Der Arzt leitete Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Der Betroffene klagte über Schmerzen in der Brust und wurde nach Ankunft des Zugs im Dortmunder Hauptbahnhof von Rettungskräften ins Krankenhaus gebracht.

Gefährliche Metallstifte entdeckt

Die Polizei stellte fest, dass aus der betreffenden Steckdose zwei blanke Metallstifte ragten, die offenbar von einem Reisestecker-Adapter stammten. Die Ermittlungen zur Ursache dauern an, es ist unklar, ob eine vorsätzliche Straftat vorliegt.

Der ICE wurde evakuiert und rund 360 Reisende mussten ihre Fahrt mit anderen Verbindungen fortsetzen. Eine Überprüfung der weiteren Steckdosen im Zug ergab keine Auffälligkeiten.

Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Zeugen des Vorfalls oder Personen mit sachdienlichen Hinweisen werden gebeten, sich bei der Bundespolizei unter der Nummer 0800 / 68 88 000 zu melden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin vom 14.10.2024
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