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Sächsische Schweiz: Hat Totholz den Waldbrand befeuert?


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Sächsische Schweiz: Hat Totholz den Waldbrand befeuert?

Von t-online, mgr

31.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Wochenlang waren die Einsatzkräfte im Sommer mit den Löscharbeiten beschäftigt. Ein Gutachten der TU Dresden sollte klären, welche Auswirkungen das Totholz auf den Brand hatte.
Wochenlang waren die Einsatzkräfte im Sommer mit den Löscharbeiten beschäftigt. Ein Gutachten der TU Dresden sollte klären, welche Auswirkungen das Totholz auf den Brand hatte. (Quelle: IMAGO/xcitepress)
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Ein Gutachten zeigt, dass sich das Feuer durch das Totholz zwar nicht leichter ausbreiten konnte. Dennoch hat es die Löscharbeiten beeinflusst.

Nach den verheerenden Waldbränden in der Sächsischen Schweiz stand vor allem die Totholz-Strategie im Nationalpark in der Kritik: Hätten die etwa zwei Prozent der abgebrannten Nationalparkfläche sonst gerettet werden können?

Um die aufflammende Diskussion "zu versachlichen" hat das Sächsische Umweltministerium eine wissenschaftliche Aufarbeitung in Auftrag gegeben: Das Gutachten der TU Dresden zeigt, dass Totholz hat im Nationalpark Sächsische Schweiz nicht zu einer verstärkten flächigen Ausbreitung des Brandes beigetragen.

Bodenfeuer länger angehalten

In klein dimensionierter Form wie beispielsweise Reisig habe es im Sommer 2022 jedoch dazu geführt, dass Bodenfeuer länger anhielten. Als Hauptausbreitung wird im Gutachten allerdings nicht das Bodenfeuer – sondern Flugfeuer identifiziert: Feuerwehrleute hätten von einem "Funkenregen" jenseits der Feuerfront berichtet. Auch die für Rettung und Brandbekämpfung ausgewiesenen Wege hätten weitgehend ohne Hindernisse genutzt werden können.

Lediglich am Großen Zschand sei der Weg planmäßig gesperrt. Hierfür war jedoch ein Alternativweg ausgewiesen. Zusammenfassend stellt das Gutachten fest, dass sich unter gleichen Bedingungen Brandverläufe im Nationalpark und in bewirtschafteten Wäldern nur wenig unterscheiden würden.

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Verwendete Quellen
  • Gutachten zur Waldbrandgefahr der TU Dresden
  • Pressemitteilung des Sächsischen Umweltministerium vom 31. Januar 2023
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