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Tödlicher Tritt nach Streit in Düsseldorf: Angeklagter muss vier Jahre in Haft


Urteil in Düsseldorf
Vier Jahre Haft nach tödlichem Tritt in der Altstadt

Von dpa
Aktualisiert am 25.10.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:231025-99-694034Vergrößern des BildesDer Angeklagte zusammen mit seinem Anwalt im Gerichtssaal. (Quelle: Martin Höke/dpa)
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Ein 23-Jähriger muss nach einem Streit und einem tödlichen Fußtritt in der Altstadt ins Gefängnis. Das Gericht entsprach mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Nach einem tödlichen Fußtritt in der Düsseldorfer Altstadt ist ein junger Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf verhängte am Mittwoch die Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge und entsprach mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. "Die Tat war von einer nicht unerheblichen Brutalität gekennzeichnet", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees in seiner Urteilsbegründung.

Für die Richter steht zweifelsfrei fest, dass der 23 Jahre alte Aushilfskellner in den frühen Morgenstunden des 5. Januar 2023 einem 47-jährigen Mann vor einer Bar erst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dann von unten gegen den Kopf getreten hatte. Das belegten Zeugenaussagen und Bilder einer Überwachungskamera. Das Opfer schlug damals auf dem Pflaster auf und erlitt schwerste Hirnblutungen. Einen Tag später erlag der Mann den Verletzungen.

Blutalkoholwert: 1,8 Promille

Zeugen zufolge waren die beiden zuvor schon in der Bar aneinandergeraten, möglicherweise weil der angetrunkene junge Mann eine Frau bedrängt hatte. "Was da genau passiert ist, konnten wir nicht aufklären", sagte Richter Drees. Laut den Ermittlungen waren die Männer später vor der Tür zufällig wieder aufeinander getroffen. Passanten hielten den jungen Mann fest und übergaben ihn der Polizei.

Bei dem 23-Jährigen war nach der Tat ein Blutalkoholwert von 1,8 Promille gemessen worden. Das Gericht hatte keine Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten, trotz dessen erheblicher Alkoholisierung zur Tatzeit. Das sah der Verteidiger anders und plädierte wegen der Tatumstände für eine Bewährungsstrafe. "Er trinkt selten, er ist mit Alkohol unerfahren", betonte der Verteidiger.

Täter zeigt Reue und entschuldigt sich

Er bereue die Tat, sagte der 23-Jährige, bevor sich die Richter zur Urteilsfindung zurückzogen. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers. Zuvor hatte er sichtlich um Fassung ringend minutenlang kein Wort herausbekommen. "Ich weiß nicht, was sagt man, um Schmerz zu lindern", stammelte er kaum hörbar ins Mikrofon. Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte erklärt, er sei angetrunken gewesen und könne sich weder an das Opfer noch den Tathergang erinnern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt bis zu einem Haftantritt auf freiem Fuß. Bereits am Tag nach der Tat war ein Haftbefehl gegen ihn erlassen und außer Vollzug gesetzt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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