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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Klage abgeschmettert Fortuna-Büdchen: Betreiber dürfen weitermachen

Das Landgericht Düsseldorf weist die Räumungsklage gegen die Betreiber des Fortuna-Büdchens ab. Der Vertrag verlängert sich sogar um mehrere Jahre.
Die Betreiber des beliebten Fortuna-Büdchens am Rhein müssen ihren Kiosk nicht verlassen und können weitermachen. In einer 13-Minuten-Sitzung am Freitagvormittag (20. Juni) wies das Landgericht Düsseldorf die Räumungsklage der Eigentümerin ab. Sie hatte den Pächtern zum Jahresende 2024 gekündigt, selbst Oberbürgermeister Stephan Keller hatte sich eingeschaltet, als in den sozialen Medien über das Aus des Büdchens spekuliert wurde.
Doch die Betreiber sahen in der Kündigung einen Formfehler, führten die Geschäfte nach dem Jahreswechsel bis heute unverändert fort und ließen es auf den Rechtsstreit ankommen.
Das Urteil nahm Nino Meffe – stellvertretend für die Betreiberfamilie mit Antonio Meffe, Pietro Meffe und ihm – an der Seite seines Anwalts reglos zur Kenntnis. Äußern wollte er sich nach der Verhandlung nicht. Auch die sichtlich enttäuschte Klägerin Simone H. gab keine Stellungnahme ab, verließ den Medienvertretern gegenüber wortlos das Gerichtsgebäude.
Kündigung für Fortuna-Büdchen in Düsseldorf abgewiesen
Der Richter wies schon nach vier Verhandlungsminuten in Richtung Klägerin darauf hin, dass die Klage abzuweisen sei. Auch er sah in der Kündigung einen Formfehler. Beim Urteil meinte er, dass "die Formstrenge des Gesetzes" gelte.
Simone H. war im Juni 2024 davon ausgegangen, dass sie der Betreibergesellschaft "Meffe GbR Fortuna Büdchen" formgerecht und fristgerecht – sechs Monate vor Vertragsende – gekündigt hatte. Ihr Plan war es, das Büdchen selbst zu übernehmen. Doch war der Mietvertrag mit den drei Brüdern im Jahr 2019 noch einzeln abgeschlossen worden, die GbR befand sich noch in der Gründungsphase und existierte nicht. Für eine formgerechte Kündigung hätte sie alle drei Brüder separat anschreiben müssen.
Fortuna-Büdchen: Klägerin kann noch Berufung einlegen
Der Mietvertrag wurde 2019 geschlossen und lief befristet bis zum 31. Dezember 2024. Da die Kündigung jetzt vom Gericht abgewiesen wurde, verlängerte sich der Pachtvertrag automatisch um weitere fünf Jahre. Vor Gericht wurde jedoch deutlich, wie verhärtet die Fronten sind. Simone H. zeigte sich vor dem Urteil noch offen für eine gütliche Einigung, doch dafür war es auf der Meffe-Seite zu spät. Man habe ja für eine Lösung ins Gespräch kommen wollen, berichtete der Meffe-Verteidiger, aber nun gebe es keine Vergleichsbereitschaft mehr.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch in Berufung gehen.
- Reporter vor Ort