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NRW | Kreis Wesel: Wölfin "Gloria" darf nicht abgeschossen werden – der Grund


Eilanträge von Umweltverbänden
Deswegen verbietet das Gericht den Abschuss von Wölfin "Gloria"

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 17.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Abschuss von NRW-Wölfin «Gloria» verbotenVergrößern des BildesEin Wolf läuft durch ein Gehege (Symbolbild): "Gloria" darf nicht abgeschossen werden, so das Urteil in Düsseldorf. (Quelle: picture alliance / Bernd Thissen/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Verwaltungsgericht hat den Abschuss von Wölfin "Gloria" untersagt. Der Kreis habe nicht ausreichend dargelegt, dass ein ernstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe.

Wölfin "Gloria" darf nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab am Mittwoch drei Eilanträgen von Umweltverbänden statt und untersagte den Abschuss, für den der Kreis Wesel eine Ausnahmegenehmigung erlassen hatte.

Der Kreis habe nicht ausreichend dargelegt, dass durch "Gloria" ein ernstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe. Das Gericht habe auf Basis der vorliegenden Daten auch keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen können, die eine solche Schadensprognose rechtfertigen könnte. Dass die Wölfin den empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, sei keine neue Erkenntnis. Nach den vorgelegten Unterlagen habe sich "Gloria" nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert.

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND, sagt: "Das Urteil sollten alle Beteiligten zum Anlass nehmen, sich endlich an einer sachlichen Auseinandersetzung zu beteiligen. Der einzig seriöse und nachhaltige Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen Tierhaltung und Wolf ist der flächendeckende und umfassende Herdenschutz. Und da genau dieser bisher in weiten Teilen des Kreises Wesel fehlt, geht es jetzt darum, diesen zu etablieren."

Kreis Wesel hatte Abschuss-Verfügung erlassen

Der Umweltverband hatte unter anderem argumentiert, es sei nicht ausreichend beachtet worden, dass es sich bei der Wölfin um das einzige Tier in der Region handele, das für Nachwuchs sorgen könne und ein Abschuss den Wolfsbestand in der Region gefährden. Doch nach zahlreichen nachgewiesenen Rissen von Nutztieren und zuletzt vier Attacken Glorias kurz hintereinander im Oktober 2023 mit mehreren getöteten Schafen hatte der Kreis Wesel im Einklang mit dem NRW-Umweltministerium Ende vergangenen Jahres die Abschuss-Verfügung erlassen.

Schon 2021 hatte ein Schäfer nach mehreren Rissen durch "Gloria" im Schermbecker Wolfsgebiet auf einen Abschuss des Tieres geklagt. Er scheiterte bereits damals vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Mitteilung des BUND vom 17.01.2024
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