t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Ostern in Düsseldorf: Was an den Feiertagen verboten ist


Feiertage in NRW
Was an Ostern verboten ist

Von t-online, fe, gaa

27.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 116865723Vergrößern des BildesMenschen auf einer Tanzfläche (Archivbild): Das Tanzverbot beginnt bereits am Gründonnerstag. (Quelle: Markus van Offern/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ostern ist das wichtigste Fest der Christen. Daher gelten an Karfreitag und den anderen Ostertagen strenge Regeln – und vieles ist verboten.

An Ostern gedenken die Christen der Kreuzigung und der Wiederauferstehung von Jesus Christus – das Osterfest ist der wichtigste ihrer Feiertage. Damit die Ostertage würdevoll begangen werden können, gelten an den Tagen spezielle Regeln. Wie diese aussehen, teilt die Stadt Düsseldorf auf ihrer Internetseite mit.

Grundsätzlich sind an Sonn- und Feiertagen alle Arbeiten verboten, die nicht der Freizeitgestaltung oder Erholung dienen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Von dem Arbeitsverbot nicht betroffen sind zum Beispiel Berufe im Verkehrs- und Gesundheitswesen, in der Gefahrenabwehr, der Gastronomie und der Landwirtschaft. Auch Fitnessstudios, Sonnenstudios und Saunen dürfen öffnen, wenn ihre Nutzung der Erholung in der Freizeit dient.

Tanz ab Gründonnerstag nicht mehr erlaubt

Partygänger müssen Ostern aber größtenteils die Füße stillhalten. Schon ab Gründonnerstag (18 Uhr) ist öffentlicher Tanz verboten. Am Karfreitag sind folgende Veranstaltungen bis Karsamstag (6 Uhr) verboten oder folgende Orte geschlossen:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen
  • Sportveranstaltungen
  • Zirkusveranstaltungen, Volksfeste
  • Spielhallen, Wettannahmestellen, Spielbanken
  • Freizeitanlagen, wenn dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz
  • Alle privaten unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen
  • Die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind
  • Veranstaltungen, Theater und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, soweit diese nicht ernsten Charakters und nicht dem Wesen des Karfreitags entsprechend sind

An Ostermontag ist die Möglichkeit zum Kauf von Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren nicht gegeben. "Bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter die aufgezählten Verbote fallen, sollte in angemessener Weise auf den Sinn des jeweiligen Feiertages Rücksicht genommen werden", heißt es in der Feiertagsregelung.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website