Düsseldorf Handy-Erlaubnis für Häftlinge im Offenen Vollzug

Häftlinge im Offenen Vollzug dürfen auch nach der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen ihre eigenen Handys im Gefängnis benutzen. Das gehe aus einem Erlass hervor, der bereits Ende März an die Anstalten gegangen ist, bestätigte ein Sprecher des NRW-Justizvollzugs. Öffentlich bekannt wurde der Erlass erst jetzt durch einen Bericht des Justizministeriums an den Landtag.
Demnach hatte man in der ersten Corona-Welle im März 2020 Inhaftierten erstmals die Nutzung von eigenen Handys unter kontrollierten Bedingungen erlaubt - weil Besuch weitgehend verboten war. Die Gefängnisleitungen fanden das laut Ministerium so hilfreich, dass die vorübergehende Praxis inzwischen als Dauerzustand erlaubt wurde. In der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag heißt es: Die Nutzung der Mobiltelefone von Gefangenen im Offenen Vollzug werde auch "nach Ende der Pandemie im Normalbetrieb der Justizvollzugsanstalten ermöglicht."
Praktisch heißt das laut dem Sprecher, dass die Handys stundenweise in "geeigneten und überwachten Anstaltsbereichen" an die Gefangenen gegeben werden. In den Zellen dürfen die Geräte nicht benutzt werden.