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Neue Verordnung in NRW: Corona-Tests nur 24 Stunden gültig


Neue Verordnung
Corona-Tests in NRW nur noch 24 Stunden gültig

Von dpa
Aktualisiert am 10.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Mitarbeiter in einem Testzentrum (Archivbild): Ein PCR-Test gilt nur noch 24 Stunden lang.Vergrößern des Bildes
Mitarbeiter in einem Testzentrum (Archivbild): Ein PCR-Test gilt nur noch 24 Stunden lang. (Quelle: Rene Traut/imago-images-bilder)
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Das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung verändert. Während Schnell- und PCR-Tests nur noch 24 Stunden lang gelten, dürfen sich Fans von Veranstaltungen auf eine weitere Änderung freuen.

Als getestet gilt man in Nordrhein-Westfalen ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden. Das geht aus der neuen Corona-Schutzverordnung hervor, die seit Mittwoch gilt.

Einen entsprechend frischen Test muss man als Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesener überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt – also zum Beispiel in Restaurants oder beim Friseur. Für manche Bereiche wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen gilt sogar die 3G-Plus-Regel: Hier darf ein Schnelltest nur sechs Stunden alt sein.

Düsseldorf: Weitere Änderung vorgenommen

Das Land NRW erlaubt nun auch unter anderem ausdrücklich das Schunkeln ohne Maske. Wer nicht geimpft oder genesen drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss auch dort einen PCR-Test oder einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als sechs Stunden ist (3G-Plus-Regel).

In der Verordnung heißt es, dass man so auf eine Maske bei "Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen" verzichten kann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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