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Düsseldorf: Eltern scheitern mit Klage wegen Quarantäne


Prozess um Corona-Quarantäne
Urteil: Kein Schmerzensgeld für Kindergartenkind

Von afp
18.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen (Archivbild) urteilte, dass einem Kindergartenkind kein Schmerzensgeld wegen langer Quarantäne zusteht.Vergrößern des BildesDas Landgericht Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen (Archivbild) urteilte, dass einem Kindergartenkind kein Schmerzensgeld wegen langer Quarantäne zusteht. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Ein damals fünf Jahre altes Kind aus Neuss musste 28 Tage lang in Corona-Quaratäne die Eltern zogen vor Gericht. Jetzt urteilte das Landgericht Düsseldorf, dass dem Mädchen kein Schmerzensgeld zusteht.

Ein Mädchen aus Neuss in Nordrhein-Westfalen hat einem Urteil zufolge auch nach einer insgesamt 28 Tage langen Corona-Quarantäne keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine Klage seiner Eltern gegen die Stadt Neuss wies das Landgericht Düsseldorf damit zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die Stadt habe das damals fünf Jahre alte Kindergartenkind "als notwendige Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung" unter Quarantäne stellen dürfen.

Zwischen März und Mai 2021 hatte die Stadt Neuss dreimal für jeweils acht bis zehn Tage eine häusliche Quarantäne für das Mädchen angeordnet, nachdem ein anderes Kind aus der Kita positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Die Familie sei damals nicht gegen die Verordnungen vorgegangen.

Eltern: Kind habe psychische Belastungen erlitten

Schließlich zogen die Eltern des Kinds doch gegen die Stadt Neuss vor Gericht, weil diese die Quarantäneverfügung nicht rechtzeitig aufgehoben habe. In der Folge habe das Kind soziale Einschränkungen und psychische Belastungen erlitten.

Mangels Zugang zur Natur habe es keine Möglichkeit gehabt, Vitamin D durch Sonnenstrahlen zu bilden. Auch die Familie sei durch die lange Quarantäne belastet worden. Aus diesem Grund forderten die Eltern mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld.

Gericht: Quarantänedauer sei nicht zu beanstanden

Das Gericht befand, dass das fünfjährige Kind ansteckungsverdächtig gewesen sei, nachdem ein anderes Kind in seiner Gruppe einen positiven PCR-Test hatte.

Im Kindergarten müsse davon ausgegangen werden, dass Kinder aus derselben Gruppe "sich auch über eine Dauer von mehr als zehn Minuten in einem Abstand von weniger als eineinhalb Metern befinden" und somit enge Kontaktpersonen seien.

Die Quarantänedauer sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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