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Einspruch gegen BVB II zurückgewiesen: Aufstieg bestätigt


Duisburg
Einspruch gegen BVB II zurückgewiesen: Aufstieg bestätigt

Von dpa
10.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Borussia DortmundVergrößern des BildesDas Vereinlogo ist an der Fassade der FanWelt von Bundesligist Borussia Dortmund zu sehen. (Quelle: Bernd Thissen/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die U23-Mannschaft vom Bundesligisten Borussia Dortmund kann weiter mit dem Aufstieg in die 3. Fußball-Liga planen, Rot-Weiss Essen muss sich hingegen auf eine weitere Saison in der Regionalliga West einstellen. Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) wies in einer Verhandlung in Duisburg den Einspruch des SV Bergisch Gladbach gegen die Spielwertung der Partie in der Regionalliga West bei Borussia Dortmund II als unbegründet zurück. Rot-Weiss Essen - zum Saisonende hinter dem BVB Tabellen-Zweiter der Regionalliga West - zog schon vorher drei weitere Einsprüche gegen Spielwertungen der Dortmunder zurück.

Die auf dem Platz erzielten Spielwertungen bleiben somit bestehen und Dortmund behält nach dem Saisonabschluss den ersten Tabellenplatz, der zum Aufstieg in die 3. Liga berechtigt. Essen muss sich mit dem zweiten Platz begnügen. Bergisch Gladbach belegt Abstiegsrang 21, hat allerdings noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen. Somit ist sie noch nicht rechtskräftig.

Essen hatte bezüglich der Wertung der Meisterschaftsspiele der Dortmunder U23 gegen SV Straelen (3:1), SV Rödinghausen (0:0) und Bergisch Gladbach (3:1) Einspruch eingelegt und beantragt, dass die Partien jeweils mit 0:2 gegen Dortmund gewertet werden. Bergisch Gladbach hatte sich dem Einspruch gegen die eigene Partie beim BVB angeschlossen.

Die drei maßgeblichen Spiele wurden alle im Mai vom ursprünglichen angesetzten Termin verlegt, nachdem bei mehreren Spielern aus der Dortmunder Mannschaft positive Corona-Tests gemeldet worden waren und sich Teile des Teams in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden in Quarantäne begeben hatten. Essen hatte seine Einsprüche mit Zweifeln an der Richtigkeit der Darstellung und der Handhabung der Spielberechtigungslisten begründet.

RWE-Vorstand Marcus Uhlig sagte: "Uns blieb insgesamt nichts anderes übrig, als unseren Einspruch mangels Erfolgsaussichten vor den Sportgerichten zurückzunehmen. Daher gebietet es die Fairness, nunmehr nicht weiter auf unsere Verdachtsmomente und Vermutungen einzugehen."

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