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Bundesgerichtshof | Freundin mit Messer entstellt - Urteil bestätigt


Bundesgerichtshof
Freundin mit Messer entstellt - Urteil bestätigt

Von dpa
Aktualisiert am 13.06.2022Lesedauer: 1 Min.
BundesgerichtshofVergrößern des BildesEin Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Erfurt gegen einen Ex-Polizisten bestätigt, der seine ehemalige Freundin mit Messerschnitten dauerhaft das Gesicht entstellt hat. Der BGH wies die gegen das Urteil eingelegte Revision des Mannes zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Damit ist die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten rechtskräftig (Az: 2 StR 481/21).

Das Erfurter Landgericht hatte den Mann für schuldig befunden, seiner früheren Lebensgefährtin im August 2020 in Erfurt aufgelauert und sie zunächst zu Boden geschlagen zu haben. Anschließend fügte er der Frau mehrere tiefe Schnitte im Gesicht, am Kopf und am Arm zu.

Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte es darauf angelegt hatte, seine ehemalige Freundin dauerhaft zu entstellen. Wegen der Verletzung am Nerv des rechten Armes des Opfers sind der kleine Finger und der Ringfinger der rechten Hand stark verkrümmt. Durch den Angriff und ihre Verletzungen ist sie nicht mehr in der Lage, weiter als Logopädin zu arbeiten.

Der BGH stellte fest, dass das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt habe, dass der Angeklagte sein Opfer bereits gut drei Monate vor der Tat im Zuge eines Streits körperlich verletzte. Zudem beging er demnach Diebstähle in einem Elektronikmarkt und einem Hotel. Außerdem machte er sich des Betrugs schuldig, weil er das Hotel nicht nur bestahl, sondern auch die dort aufgelaufene Rechnung nicht bezahlte. Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Betrugs und Diebstahls hatte das Landgericht den Mann zu der Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

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