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Elternvertretung: Schulschließungen nicht zu rechtfertigen


Erfurt
Elternvertretung: Schulschließungen nicht zu rechtfertigen

Von dpa
30.11.2021Lesedauer: 1 Min.
SchuleVergrößern des BildesEin Schwamm liegt an der Schultafel. (Quelle: Annette Riedl/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Thüringer Landeselternvertretung hat die Karlsruher Entscheidungen zur Bundesnotbremse begrüßt, aber zugleich vor Schulschließungen gewarnt. "Die LEV geht angesichts der geänderten Rahmenbedingungen davon aus, dass eine generelle flächendeckende Schulschließung inzwischen nicht mehr zu rechtfertigen ist", erklärte die Landeselternvertretung (LEV) am Dienstag in Erfurt. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht mehrere Beschwerden wegen der im Frühjahr verhängten Bundesnotbremse abgewiesen. Das Gericht bestätigte damit auch die Rechtmäßigkeit der Schulschließungen.

Nach Ansicht der Landeselternvertretung ergibt sich aus dem Urteil auch, dass der Staat alles unternehmen müsse, um schwere
Eingriffe wie flächendeckende Schulschließungen zu verhindern.

Die Gruppe der FDP im Thüringer Landtag forderte "pandemiefeste Bildungsangebote". "Wenn uns die Pandemie eines gelehrt hat, dann dies: Wir müssen auf alle Situationen vorbereitet sein", erklärte die FDP-Bildungspolitikerin Franziska Baum. Die Landesregierung müsse die Schulen dazu ertüchtigen, jederzeit einen variablen Mix von Präsenz- und Distanzunterricht anbieten zu können.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) teilte mit, er empfinde das Urteil als Bestätigung seines Kurses. Das Bundesverfassungsgericht habe unter anderem festgestellt, dass "dass Schulschließungen ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Kinder und ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind", erklärte Holter.

Angesichts des Impfangebots für Erwachsene seien diese immer schwerer zu rechtfertigen. "Das Recht der Kinder auf Bildung und der Präsenzunterricht, der Bildung und Entwicklung der Kinder am besten dient, müssen in diesem Schuljahr im Vordergrund stehen", betonte Holter.

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