t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalEssen

OVG in NRW: Rauswurf von Polizeidozentin Bahar Aslan rechtswidrig


Entscheidung des OVG
Rauswurf von Polizeidozentin Aslan war rechtswidrig

Von t-online, nfr

Aktualisiert am 18.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Bahar Aslan: Sie verurteilt die Aussagen von Friedrich Merz scharf.Vergrößern des BildesBahar Aslan: Ihr Rauswurf als Dozentin an der Polizeihochschule Essen war rechtswidrig. (Quelle: privat)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Nach einem kritischen Tweet über die Polizei hatte die Dozentin Bahar Aslan ihren Job verloren. Dies war rechtswidrig, wie nun das Oberverwaltungsgericht feststellte.

Der Widerruf des Lehrauftrages der Dozentin Bahar Aslan an der Polizei-Hochschule in Essen durch das Land NRW war rechtswidrig. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren am Montag.

Bereits im September sah das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Polizeidozentin im Recht. Hierüber hatte t-online berichtet. Nach Auffassung des OVG habe das Land NRW bei Bahar Aslan nach einem Beitrag auf Twitter zwar auf Mängel bei ihrer Eignung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags schließen können, bei dem Widerruf des Lehrauftrags habe das Land sich aber rechtswidrig auf "fehlerhafte Weise auf weitere – sachfremde – Umstände gestützt", heißt es in der OVG-Mitteilung.

Kritischer Tweet sorgte für Diskussionen

Bahar Aslan war Mitte des Jahres mit einem Eintrag auf der Plattform X, vormals Twitter, in die Kritik geraten. Dort schrieb sie am 20. Mai: "Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land."

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Beschwerde bleibt ohne Erfolg

Der Tweet sorgte für Diskussionen, weil Aslan einen Lehrauftrag an der Polizei-Hochschule NRW im Fach "Interkulturelle Kompetenz" besitzt – neben ihrem Job als verbeamtete Lehrerin. Die Hochschule war über die Äußerung derart verärgert, dass sie den bereits erteilten Lehrauftrag für Januar bis April 2024 widerrief.

Die Beschwerde des Landes NRW bleibt mit der Entscheidung des OVG allerdings ohne Erfolg.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website