Entscheidung des OVG Rauswurf von Polizeidozentin Aslan war rechtswidrig

Nach einem kritischen Tweet über die Polizei hatte die Dozentin Bahar Aslan ihren Job verloren. Dies war rechtswidrig, wie nun das Oberverwaltungsgericht feststellte.
Der Widerruf des Lehrauftrages der Dozentin Bahar Aslan an der Polizei-Hochschule in Essen durch das Land NRW war rechtswidrig. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren am Montag.
Bereits im September sah das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Polizeidozentin im Recht. Hierüber hatte t-online berichtet. Nach Auffassung des OVG habe das Land NRW bei Bahar Aslan nach einem Beitrag auf Twitter zwar auf Mängel bei ihrer Eignung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags schließen können, bei dem Widerruf des Lehrauftrags habe das Land sich aber rechtswidrig auf "fehlerhafte Weise auf weitere – sachfremde – Umstände gestützt", heißt es in der OVG-Mitteilung.
Kritischer Tweet sorgte für Diskussionen
Bahar Aslan war Mitte des Jahres mit einem Eintrag auf der Plattform X, vormals Twitter, in die Kritik geraten. Dort schrieb sie am 20. Mai: "Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land."
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Beschwerde bleibt ohne Erfolg
Der Tweet sorgte für Diskussionen, weil Aslan einen Lehrauftrag an der Polizei-Hochschule NRW im Fach "Interkulturelle Kompetenz" besitzt – neben ihrem Job als verbeamtete Lehrerin. Die Hochschule war über die Äußerung derart verärgert, dass sie den bereits erteilten Lehrauftrag für Januar bis April 2024 widerrief.
Die Beschwerde des Landes NRW bleibt mit der Entscheidung des OVG allerdings ohne Erfolg.
- lto.de: "Bahar Aslan auch beim OVG erfolgreich"
- ksta.de: "Gericht erklärt Rauswurf von Kölner Dozentin Bahar Aslan für rechtswidrig"