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Polizei identifiziert nach Schießerei in Duisburg 90 Beteiligte

Von dpa, fas

Aktualisiert am 12.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Polizisten am Tag nach der Auseinandersetzung (Archivbild): Eine Mordkommission ermittelt in dem Fall.
Polizisten am Tag nach der Auseinandersetzung (Archivbild): Eine Mordkommission ermittelt in dem Fall. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa-bilder)
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Bei einer Schießerei in Duisburg hatten sich Dutzende mit Rocker- und Clan-Bezug gegenüber gestanden. Vier Personen waren verletzt worden. Ermittler haben die meisten der Beteiligten nun offenbar identifiziert.

Nach einer Schießerei zwischen Rockern und Clan-Angehörigen in Duisburg hat die Polizei inzwischen rund 90 mutmaßlich Beteiligte identifiziert. Das sagte eine Sprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die "WAZ" hatte zuvor berichtet.

Die "WAZ" bezog sich auf Informationen des Leiters der Polizeiinspektion Duisburg 1 Nord gegenüber Lokalpolitikern in der Bezirksvertretung Hamborn. Dort habe Polizeidirektor Christian Draeger gesagt: "Wir hatten Glück, dass es keine Toten gab." Die gefundenen Einschüsse in Häuserfassaden und Autos befanden sich demnach alle in Körperhöhe: "Hier wurde auf Menschen gezielt, und nicht einfach in die Luft geschossen."

Bei der Auseinandersetzung am Altmarkt im Duisburger Stadtteil Hamborn waren vor einer Woche nach früheren Angaben insgesamt bis zu 100 Personen aus beiden Lagern beteiligt gewesen. Vier Menschen wurden verletzt. Eine 15-köpfige Mordkommission sowie im Umgang mit Clan-Kriminalität erfahrene Staatsanwälte ermitteln.

Polizei Duisburg bestellt Videoüberwachungsanlagen

Nach den Schüssen hat die Polizei zudem nicht nur rund um den Tatort Kameras aufgestellt, sondern zusätzlich zehn mobile Überwachungsanlagen für den landesweiten Einsatz bestellt.

"Die Polizei kann und darf sich nicht auf zufällige Amateur-Aufnahmen verlassen", sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der "Rheinischen Post". Die Überwachungsanlagen sollen demnach im dritten Quartal des Jahres geliefert und an neuralgischen Punkten in NRW-Städten eingesetzt werden.

Die Anlagen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden: Wenn an einem Ort wiederholt Straftaten begangen worden sind, oder es Grund zu der Annahme gibt, dass dort erhebliche Straftaten wie Mord, Totschlag, Waffen- oder Drogenhandel verabredet, vorbereitet oder begangen werden.

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Deutsche Presse-AgenturDuisburgPolizei

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