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Hitler-Bilder per WhatsApp verschickt: Bundeswehr-Soldat klagt gegen Entlassung


Gefährdung der militärischen Ordnung?
Rechtsextreme WhatsApp-Nachrichten – Soldat klagt gegen Entlassung

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 09.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Soldat der Bundeswehr (Symbolfoto): Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Mittwoch die Klage eines Ex-Soldaten gegen seine Entlassung.Vergrößern des BildesEin Soldat der Bundeswehr (Symbolfoto): Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Mittwoch die Klage eines Ex-Soldaten gegen seine Entlassung. (Quelle: IMAGO / Political-Moments/imago images)
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Ein Soldat soll rechtsextremistische Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe geteilt haben. Jetzt klagt der Mann gegen seine Entlassung aus der Bundeswehr.

Die Klage eines Bundeswehrsoldaten wird am Mittwoch am Verwaltungsgericht Hannover verhandelt. Der Soldat war im Januar 2021 von der Bundesrepublik Deutschland fristlos entlassen worden, wogegen er klagt. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts von Dienstagabend soll er rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe geteilt haben.

Der Soldat hatte im April 2021 geklagt. Unter anderem argumentierte er, dass die Vorgänge in der Gruppe Dritten nicht zugänglich und somit auch nicht geeignet seien, das Ansehen der Bundeswehr zu gefährden. Er bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sei vielseitig sozial engagiert, hieß es zudem. Für ihn seien die Inhalte der Chatgruppe lediglich schwarzer Humor gewesen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Soldat soll Vertrauen missbraucht haben

In der Begründung zur Beendigung seines Dienstverhältnisses heißt es: "Kläger habe schuldhaft gegen seine Pflicht zum treuen Dienen, zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, zum Gehorsam und die Pflicht zum Wohlverhalten verstoßen, indem er rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Inhalte in der WhatsApp-Gruppe versandt habe." Zudem habe er das gesetzte Vertrauen missbraucht und gleichzeitig eine Dienstpflichtverletzung verwirklicht. Dieses würde die militärische Ordnung gefährden.

Im Oktober 2020 sei die Dienststelle des Soldaten informiert worden, dass er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe sei, in der Bilder, Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und pornografischen Inhalten geteilt würden. Eine Durchsuchung des Mobiltelefons des Soldaten habe das belegt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de: Mitteilung vom 8.11.2022
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