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Hundekot-Attacke in Hannover: Verfahren gegen Marco Goecke eingestellt


Geldstrafe
Hundekot-Attacke auf Journalistin: Verfahren gegen Goecke eingestellt

Von t-online, mkr

30.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Marco Goecke steht im Foyer der Staatsoper Hannover (Archivbild): Nach seiner Affekttat musste der ehemalige Ballettdirektor seinen Posten räumen.Vergrößern des BildesMarco Goecke steht im Foyer der Staatsoper Hannover (Archivbild): Nach seiner Affekttat musste der ehemalige Ballettdirektor seinen Posten räumen. (Quelle: Christophe Gateau/dpa)
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Marco Goecke, Ex-Ballettdirektor der Staatsoper Hannover, bewarf eine Journalistin mit Hundekot, weil er ihre Kritiken nicht mochte. Nun ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden – gegen eine Geldauflage.

Der ehemalige Ballettdirektor der Staatsoper Hannover, Marco Goecke, ist mit einer Geldauflage davongekommen, nachdem er eine Journalistin mit Hundekot beschmiert hatte. Wie die Staatsanwaltschaft Hannover am Donnerstag mitteilte, wurde das Verfahren gegen ihn wegen tätlicher Beleidigung gegen Zahlung eines mittleren vierstelligen Betrags an einen gemeinnützigen Verein, der sich mit Konfliktschlichtung beschäftige, eingestellt.

Goecke hatte im Februar 2023 eine Autorin der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) im Foyer der Oper der niedersächischen Landeshauptstadt mit Hundekot beworfen, weil er mit ihren Kritiken unzufrieden war. Das Staatstheater Hannover trennte sich daraufhin von dem Choreografen. Sein Vertrag als Ballettdirektor wurde nach Angaben der Intendanz mit sofortiger Wirkung im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Die Attacke sorgte für internationales Aufsehen.

Hannover: Marco Goecke bedauert Hundekot-Attacke

Die betroffene Ballettkritikerin Wiebke Hüster und die "FAZ" hatten Anzeige gegen Goecke erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen einfacher Körperverletzung und Beleidigung. Die Behördensprecherin sagte, dass das Opfer die Tat zwar als schwere Demütigung empfunden habe, aber keine körperliche Beeinträchtigung oder Gesundheitsschädigung erlitten habe. Deshalb sei die Tat nicht als Körperverletzung, sondern als tätliche Beleidigung eingestuft worden.

Zudem sei Goecke nicht vorbestraft, habe Einsicht gezeigt, dass er im Unrecht gewesen sei, und negative berufliche Konsequenzen hinnehmen müssen. Die Einstellung des Verfahrens sei in Abstimmung mit dem Amtsgericht Hannover erfolgt.

Goecke selbst gab in einem Interview mit der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ) im September einen Burn-out als Grund für den Angriff an. Er bedauerte die Tat und berichtete von neuen Plänen mit der Staatsoper in Prag. Das Wichtigste für ihn sei aber, sich um seinen 15 Jahre alten Dackel Gustav zu kümmern. Nach Goeckes Angaben handelte es sich um eine Affekttat. Eigentlich habe er das Häufchen von Gustav in einer Plastiktüte entsorgen wollen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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