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Karlsruhe: Was darf man aus dem Wald mitnehmen?


Holzklau und Sammelwut
Warum der Wald kein Selbstbedienungsladen ist

Von Ariane Lindemann

24.01.2020Lesedauer: 2 Min.
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Hände umarmen einen Baum: Der Wald ist kein Selbstbedienungsladen.Vergrößern des Bildes
Hände umarmen einen Baum: Der Wald ist kein Selbstbedienungsladen. (Quelle: Symbolbild/epd/imago-images-bilder)

Der Wald ist ein beliebtes Erholungsgebiet. Es gibt aber auch Menschen, die ihn für einen Selbstbedienungsladen halten. Wie groß ist das Problem in Karlsruhe? t-online.de-Autorin Ariane Lindemann hat mit dem Forst-Chef gesprochen.

Jeder kennt die großen Stapel lagernder Baumstämme, die einem beim Waldspaziergang ins Auge fallen. Manche Waldbesucher haben es auf diese Stämme abgesehen. Der Grund dafür: Die Holzpreise sind in den letzten Jahren rasant gestiegen, was die Baumstämme zu einem beliebten Gut von Diebstählen macht. Immer wieder streifen Langfinger durch die deutschen Wälder. Auch in Karlsruhe.

Auf der Jagd nach den Baum-Dieben

Um dagegen vorzugehen, werden in einigen Waldgebieten GPS-Tracker eingesetzt. Die elektronischen Sender werden an im Wald lagernden Stämmen platziert und ermöglichen es, den Standpunkt eines Baumstammes genau zu verfolgen.

Die GPS-Tracker zeigten auf Landesebene durchaus Erfolge, sagt Ulrich Kienzler, der leitende Forstdirektor der Stadt Karlsruhe. Mit ihrer Hilfe konnten schon einige Baumstämme wiederbeschafft werden. Zudem scheinen die Tracker wirkungsvoll als Abschreckung zu dienen.

"Trotzdem werden sie normalerweise nicht in den Karlsruher Waldgebieten eingesetzt", erklärt der Forst-Chef. Das liege keinesfalls an mangelnder Modernität. "Hier in Karlsruhe wird es schlichtweg nicht benötigt. Gründe sind die verstreute Verteilung unserer Wälder, die insgesamt 26 Prozent der Karlsruher Fläche einnehmen, sowie das rege Treiben, das dank der Förster, aber auch dank der Bewohner der Stadt in unseren Wäldern herrscht."

Was darf man aus dem Wald mitnehmen?

Dass ganze Baumstämme nicht einfach aus dem Wald mitgenommen werden dürfen, leuchtet ein. Aber wie sieht es mit kleineren Dingen, wie Zweigen, Blumen oder Pilzen aus?

"Hier gilt grundsätzlich die Devise des Eigenbedarfs und des Handstraußes", erläutert Kienzler. Wer sich also einen Wildblumenstrauß für den Wohnzimmertisch pflückt oder Pilze für ein Risotto sammeln möchte, kann unbesorgt sein. Alles, was über die kleineren Mengen hinausgeht, erfordert allerdings Absprachen und eine Sammelgenehmigung. Auch Ausnahmesituationen wie Sturmschäden darf man nicht für große Sammelaktionen ausnutzen, auch wenn man dadurch beim Aufräumen helfen möchte, so Kienzler.

Auch im Wald gibt es Regeln und Gesetze

Wer gegen das Landeswaldgesetz verstößt, macht sich strafbar. Auch Kienzler trifft ab und zu auf Waldbesucher, die gegen eine oder mehrere Regeln des Waldes verstoßen. "Weil viel Unwissenheit herrscht, setzen wir vor allem auf Aufklärung und Informationsaustausch als Schutz der Natur", sagt Kienzler. Dabei kommt es offenbar nicht oft zur Anzeige: "Im Normalfall trifft man mit einer solchen mündlichen Ermahnung auf Einsicht, und auf eine Anzeige wegen Sachbeschädigung kann verzichtet werden. "

Manchmal, wie bei sehr großen Mengen an "Sammlerstücken", kann aber auch ein Bußgeld drohen. Doch das sei laut Kienzler eher eine Ausnahme. Häufiger gäbe es Konflikte aufgrund unerlaubten Fahrens im Wald oder des Rauchens. Letzteres ist vom 1. März bis zum 31. Oktober in den Wäldern verboten.

"Auch wenn die meisten Regeln des Waldes recht bekannt sind, lohnt sich im Zweifelsfall immer eine Rücksprache mit dem zuständigen Forstamt", empfiehlt der Forst-Chef.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Ulrich Kienzler
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