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Tochter nach Geburt erstickt: BGH bestätigt Haft für Mutter


Karlsruhe
Tochter nach Geburt erstickt: BGH bestätigt Haft für Mutter

Von dpa
28.10.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Totschlags-Urteil des Landgerichts Kleve gegen eine junge Mutter, die ihre frisch geborene Tochter erstickt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision der Angeklagten zurückgewiesen, teilte das Landgericht am Donnerstag mit. Die zur Tatzeit 26-jährige Frau hatte im November 2020 in Moers nach den Feststellungen des Gerichts den Säugling mit 17 Stichen einer Nagelschere verletzt. Weil das Kind danach noch lebte, hatte sie es erstickt und die Leiche im Keller versteckt.

In der Verhandlung beim Landgericht hatte der psychiatrische Sachverständige der jungen Frau eine volle Schuldfähigkeit abgesprochen. Dem folgte das Gericht in seinem Urteil aber nicht und verhängte fünfeinhalb Jahre Haft gegen die Frau. Dieses Urteil wurde nun bestätigt. Das Mädchen war das dritte Kind der jungen Frau. Die Motive für die Tat seien letztlich im Dunkeln geblieben, sagte ein Sprecher des Klever Landgerichts.

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