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Eine Stimme fehlt: Karlsruhe bewertet möglichen Wahlfehler


Karlsruhe
Eine Stimme fehlt: Karlsruhe bewertet möglichen Wahlfehler

Von dpa
08.02.2022Lesedauer: 1 Min.
GerichtsaktenVergrößern des BildesEin Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Fast viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 äußert sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch (9.30 Uhr) zu einem möglichen Wahlfehler. Es geht um eine einzige Stimme. Eine Frau gibt an, damals im bayerischen Wahlkreis Amberg den unabhängigen Kandidaten gewählt zu haben. Nur: Das Ergebnis für ihren Stimmbezirk weist für den Mann keine Stimme aus.

Die Wählerin und der Kandidat hatten erfolglos die Überprüfung und Berichtigung des Ergebnisses gefordert. Der Kreiswahlausschuss hielt einen Fehler beim Auszählen für möglich, wollte das Stimmzettelpaket aber nicht noch einmal öffnen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wies 2018 den Einspruch der Betroffenen dagegen zurück - eine Auswirkung auf die Sitzverteilung im Bundestag sei auszuschließen. Gegen diese Entscheidung richtet sich nun die Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe. Der Beschluss des Zweiten Senats wird schriftlich veröffentlicht. (Az. 2 BvC 17/18)

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