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Dehoga enttäuscht von Karlsruher Spruch zu Bettensteuer


Karlsruhe
Dehoga enttäuscht von Karlsruher Spruch zu Bettensteuer

Von dpa
17.05.2022Lesedauer: 1 Min.
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Der Hotel- und Gaststättenverband Hamburg hat sich enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bettensteuer gezeigt. Der Dehoga Hamburg habe auf ein anderes Ergebnis gehofft, sagte Landesgeschäftsführerin Ulrike von Albedyll am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die Bettensteuer zurückgewiesen und die Erhebung der Abgabe für Übernachtungsgäste durch Städte und Gemeinden für verfassungskonform erklärt.

"Bemerkenswert ist, dass nun auch beruflich veranlasste Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegt werden dürfen. Vor ein paar Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht dies noch ausgeschlossen", sagte von Albedyll. "Wir werden uns nun Zeit nehmen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszuwerten."

Neben Hamburg, Bremen und Freiburg werden Bettensteuern auch in Dutzenden anderen Kommunen erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Das Grundprinzip ist immer gleich: Meist wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht. Auch hier gibt es Varianten, in Hamburg etwa ist die Höhe nach dem Übernachtungspreis gestaffelt.

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