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Kiel: Staatsanwältin von Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen


Ehemalige Tierschutzdezernentin
Kieler Staatsanwältin von Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen

Von dpa
Aktualisiert am 14.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Justizbeamte stehen im Gerichtssaal (Symbolbild): In Kiel ist eine Staatsanwältin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden.Vergrößern des BildesJustizbeamte stehen im Gerichtssaal (Symbolbild): In Kiel ist eine Staatsanwältin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. (Quelle: Charisius/dpa-bilder)
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Sie soll die Rechte von Tierhaltern bewusst "verkürzt" haben: Nach einem langem Prozess gegen eine Kieler Staatsanwältin ist nun ein Urteil gefallen.

Die Staatsanwältin aus Kiel, die wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung angeklagt worden war, ist von dem Vorwurf freigesprochen worden. Das Kieler Landgericht hielt die ehemalige Tierschutzdezernentin am Freitag nach mehr als 40 Verhandlungstagen und der Anhörung von über 70 Zeugen in keinem der angeklagten zehn Fälle für schuldig.

Die Angeklagte muss zudem für die Durchsuchung ihrer Wohnung entschädigt werden. Die Kosten des Verfahrens trage die Landeskasse, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg.

Die Kammer konnte sich demnach keine ausreichende Sicherheit verschaffen, dass die Staatsanwältin bewusst das Recht gebeugt habe, sagte Worpenberg. Vielmehr war sie womöglich arglos in ihrem Handeln. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Strafverteidigers der 45-Jährigen. Die promovierte Juristin hatte zu Prozessbeginn zwar Fehler eingeräumt, den Vorwurf der Rechtsbeugung aber bestritten.

Zwei Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe, die die Ermittlungen führte, hielt dagegen fünf Fälle von Rechtsbeugung für erwiesen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Laut Anklage hatte die vorläufig vom Dienst enthobene Beamtin von 2011 bis 2014 in zehn Fälle bewusst die Rechte von Tierhaltern verkürzt und ihnen das gesetzliche Recht auf Widerspruch vorenthalten.

Damit habe sie irreversible Fakten geschaffen. Notveräußerung ist ein Hoheitsakt und kann nicht rückgängig gemacht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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