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Kiel: Tochter soll Mutter erstickt haben – dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie


Urteil gefallen
Tochter soll Mutter erstickt haben

Von dpa
Aktualisiert am 28.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Figur der blinden Justitia (Symbolbild): Die Angeklagte war nicht vernehmungsfähing und konnte nicht auf die Fragen in Verfahren antworten.Vergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia (Symbolbild): Die Angeklagte war nicht vernehmungsfähing und konnte nicht auf die Fragen in Verfahren antworten. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa-bilder)
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Nach dem Tod einer Frau in Kiel wurde nun ihre eigene Tochter schuldig gesprochen. Ihr Verteidiger konnte keine Einstellung des Verfahrens erreichen

Eine 54-jährige Frau, die ihre hilfsbedürftige Mutter getötet haben soll, muss dauerhaft in die forensische Psychiatrie. Das entschied das Kieler Landgericht am Mittwoch nach viertägiger Hauptverhandlung. Das Schwurgericht folgte in dem Sicherungsverfahren damit dem Antrag der Staatsanwältin. Demnach ist die suchtgeschädigte Frau eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Der Verteidiger hatte die Einstellung des Verfahrens vor einem Strafgericht gefordert. Die auch von einem psychiatrischen Gutachter bestätigte Vernehmungsunfähigkeit der Frau sei ein "dauerhaftes Verfahrenshindernis". Sie könne dem Verfahren nicht wirklich folgen und sei unfähig, Fragen zu beantworten.

Nach Zeugenaussagen wartete die Tochter am Tattag Anfang Dezember 2020 bereits auf ihre Mutter, die abends aus einem Pflegeheim nach Hause gebracht wurde. Sie habe die verängstigte 83-Jährige in deren Wohnung gezerrt. Dort soll sie die Seniorin zu Boden gebracht, sich auf sie gesetzt und ihr Mund und Nase zugehalten haben. Die Frau erstickte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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