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A3 bei Köln: Frau von Betonplatte erschlagen - Anklage gegen drei Männer


Frau von Betonplatte erschlagen: Anklage gegen drei Männer

Von dpa
Aktualisiert am 24.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Betonteil einer Lärmschutzwand ist auf der Autobahn 3 auf einen Pkw gefallen.
Der Unfallort (Archivbild): Die tonnenschwere Platte aus Stahlbeton fiel auf einen Pkw. (Quelle: Daniel Evers/WupperVideo/dpa./dpa)
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Eine Frau wurde auf der A3 von einer herabstürzenden Betonplatte erschlagen. Nun müssen sich deswegen drei Männer vor Gericht verantworten.

Im November 2020 wurde eine 66-jährige Autofahrerin von einer Lärmschutzwand erschlagen. Die Frau war auf der Autobahn 3 unterwegs, als sich eine sechs Tonnen schwere Betonplatte löste und auf ihr Auto stürzte. Nun wurde gegen drei Beschuldigte Anklage erhoben, wie ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Freitag mitteilte.

Ein Mitarbeiter der Baufirma, welche die Lärmschutzwand errichtete, muss sich demnach wegen Totschlags durch Unterlassen und Baugefährdung verantworten. Darüber hinaus wird zwei Mitgliedern des Landesbetriebs Straßenbau NRW fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das hatte zuvor die "Kölnische Rundschau" berichtet.

Beim Bau war gepfuscht worden

Nach dem Unglück hatte die Polizei zunächst gegen 17 Verdächtige ermittelt, in Ermangelung ausreichenden Tatverdachts wurden 13 Verfahren jedoch eingestellt. Ein weiterer Verdächtiger ist in der Zwischenzeit gestorben.

Die Ursache für den tödlichen Unfall soll Pfusch am Bau gewesen sein. Die Befestigung der Lärmschutzwand soll so nicht der ursprünglich geplanten Konstruktion entsprochen haben. Auch habe sie nicht der bauaufsichtlichen Zulassung entsprochen. Deswegen hatten die Ermittler eine Baufirma in Ibbenbüren und den landeseigenen Betrieb Straßenbau NRW in Gelsenkirchen durchsucht.

Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte nach dem Unglück eingeräumt, dass bei dem Einbau der Betonplatte improvisiert worden sei, da ein Höhenunterschied ausgeglichen werden musste. Die angeschweißte Schraube habe das Bauelement aus Stahlbeton jedoch nicht auf Dauer tragen können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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