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Köln: Neue Erkenntnisse zur Leiche im Kanalschacht


Neue Erkenntnisse
Leiche in Gully gefunden – Täter womöglich schuldunfähig

Von t-online, olf

Aktualisiert am 07.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Kanaldeckel neben einer Landstraße in Niederkassel-Lülsdorf: Hier hat ein Passant eine kopfüber steckende Leiche in einem Kanalschacht entdeckt hat.Vergrößern des BildesDer Kanaldeckel an einer Landstraße in Niederkassel: Der Täter fuhr die Leiche einen Kilometer bis zum Fundort. (Quelle: Thomas Banneyer)
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Eine Leiche steckt Anfang März kopfüber in einem Kanalschacht – der Täter wurde schnell überführt, doch er schweigt. Mittlerweile weiß die Staatsanwaltschaft mehr zum Tathergang.

Anfang März hat ein Jugendlicher in Niederkassel eine schreckliche Entdeckung gemacht: Er fand eine Leiche kopfüber in einem Kanalschacht. Über den Fall berichtete t-online bereits im März. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Köln neue Erkenntnisse in dem Fall, die "Bild"-Zeitung berichtete zuerst darüber.

Demnach soll der Tatverdächtige den Getöteten aufgrund einer Streitigkeit umgebracht haben. Der 46-jährige mutmaßliche Täter sollte laut dem Bericht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und soll vor der Obdachlosigkeit gestanden haben.

Ein Streit eskaliert

Der Streit soll laut dem Bericht zu einer Handgreiflichkeit eskaliert sein. Der 46-Jährige habe demnach auf das Opfer eingetreten und geschlagen – bis dieses bewusstlos am Boden lag. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln auf Nachfrage von t-online.

Danach soll der Tatverdächtige laut "Bild"-Zeitung ein Messer aus der Küche geholt und auf sein Opfer eingestochen haben – er stach insgesamt 25 Mal auf Hals und Rücken des Opfers. Der Mann verblutete noch in der Wohnung.

Täter vermutlich schuldunfähig

Nachdem es dunkel geworden war, habe der mutmaßliche Täter seinen toten Mitbewohner mit einer Schubkarre zum gut einen Kilometer entfernten Kanalschaft gebracht und ihn dort kopfüber hineingelegt. Dies bestätigte auch die Staatsanwaltschaft Köln.

Weiter teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln mit, dass im Prozess die Schuldunfähigkeit des Angeklagten verhandelt werden müsse. Laut "Bild"-Zeitung sei bei dem Angeklagten eine akute Schizophrenie festgestellt worden. Hierdurch seien Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt gewesen.

Verwendete Quellen
  • bild.de: "Gully-Killer erstach Vermieter, weil er die WG verlassen sollte"
  • Telefonat mit Jan Orth, Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln
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