Bericht: Urteil gegen Apothekerin vertagt

Hat eine Apothekerin eine Frau und ihr neugeborenes Baby wissentlich vergiftet? Am Kölner Landgericht soll heute eigentlich das Urteil fallen.
Eine Apothekerin soll für den Tod einer Frau und ihres Neugeborenen verantwortlich sein. Das Urteil sollte eigentlich heute im Kölner Landgericht fallen, doch nun wurde bekannt, dass es vertagt wurde.
Nach Angaben des "Express" wird der Prozess fortgesetzt. Dem Bericht zufolge liegt ein neuer Straftatbestand vor. Die Staatsanwaltschaft warf der 52-jährigen Apothekerin unter anderem versuchten Mord durch Unterlassen vor. Heute wurde bekannt, dass auch ein Straftatbestand wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht käme.
Zu dieser Entscheidung sei die Kammer am Mittwoch gekommen, als das Urteil festgelegt werden sollte, wie der "Express" weiter schreibt. Die Anwälte der Apothekerin wurde informiert, jedoch zu kurzfristig, wie einer der Verteidiger demnach mitteilte. Demnach gebe es nicht genügend Zeit, um zum neuen Straftatbestand Stellung zu beziehen. Der Prozess werde deshalb am 28. September fortgesetzt.
Glukose mit Betäubungsmittel verunreinigt
Vor vier Jahren starben eine junge Frau und ihr per Notkaiserschnitt geborenes Baby durch verunreinigte Glukose. Eine Apothekerin soll für den Tod verantwortlich sein. In der Apotheke, in der sie damals Geschäftsführerin war, soll die Glukose mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Angeklagte von dem akut verschlechterten Gesundheitszustand der Schwangeren erfahren hatte und ihr ein Zusammenhang mit dem Abpacken von Glukose in der Apotheke bekannt war. Jedoch soll sie das behandelnde Krankenhaus nicht darüber informiert haben.
Zweieinhalb Jahre Haft gefordert
Die deutsche Angeklagte hatte den Vorfall am ersten Verhandlungstag über ihre Verteidiger bedauert, eine Verantwortung für das Geschehen aber zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hat für die Angeklagte zweieinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlassen gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.
- Nachrichtenagentur dpa
- express.de: "Riesen-Überraschung im Prozess um Kölner Apothekerin"