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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Prozess unterbrochen Rocker flüchtet aus JVA – wohl in die Türkei

Ein Bandidos-Mitglied soll auf Rivalen geschossen haben. Doch zum Prozessbeginn fehlt von dem 33-Jährigen jede Spur.
Ein geplanter Strafprozess am Kölner Landgericht gegen einen 33-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Beteiligung an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Rockerclubs Bandidos und Hells Angels konnte am Donnerstag nicht beginnen. Der Angeklagte war einfach nicht erschienen.
Das Landgericht Köln teilte t-online am Freitag mit, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wurde, weil unklar ist, wo sich der Angeklagte derzeit aufhält. Der Mann war am 25. Juni aus dem offenen Vollzug der JVA Remscheid entwichen – wie es zu seiner Flucht kommen konnte, blieb unklar. Ein Sprecher der JVA sagte t-online lediglich, dass eine "direkte Nacheile", also Verfolgung, erfolglos geblieben sei.
Laut der "Bild"-Zeitung und dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vermuten Polizei und Staatsanwaltschaft derzeit, dass sich der Mann in die Türkei abgesetzt hat. Ihm soll es demnach gelungen sein, erst zum Flughafen Amsterdam zu gelangen – und dann von dort aus in die Türkei zu fliegen. Dort verlor sich seine Spur offenbar.
Was dem Mann vorgeworfen wird
Die Anklage bezieht sich auf zwei Schießereien aus dem Jahr 2018, die im Zusammenhang mit der Rivalität zwischen den beiden Rockerclubs stehen. Im November 2018 gaben Mitglieder der Hells Angels aus einem vorbeifahrenden Auto Schüsse auf ein von den Bandidos frequentiertes Café in Kalk ab, wobei mehrere Menschen verletzt wurden.
Dem nun untergetauchten Angeklagten wird vorgeworfen, nach dem Angriff auf das Kalker Café selbst geschossen zu haben. Laut Anklage hielt er sich in jener Nacht mit weiteren Bandidos-Mitgliedern in dem Café auf. Nach den Schüssen auf das Lokal sei er bewaffnet dem flüchtenden Fahrzeug hinterhergelaufen und habe zunächst mit einem Revolver in die Luft gefeuert.
Das Projektil schlug in der dritten Etage eines Mehrfamilienhauses in eine Deckenlampe ein. Anschließend habe er zwei Schüsse in Richtung des flüchtenden Autos abgegeben und dabei einen Mann getroffen.
Zusätzlich zur gefährlichen Körperverletzung werden dem 33-Jährigen uneidliche Falschaussage und versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. Im Mai 2023 soll er in einem Schwurgerichtsprozess vor dem Kölner Landgericht, in dem es um die Schießerei auf der Zoobrücke ging, bei seiner Zeugenaussage gelogen haben, um den beiden Angeklagten ein Alibi zu verschaffen. Beide wurden später dennoch verurteilt.
- Antwort des Landgerichts Köln auf Anfrage (E-Mail)
- Antwort der JVA Remscheid auf Anfrage (E-Mail)
- Mitteilung des Landgerichts Köln vom 11. Juli 2025
- ksta.de: "Prozess kann nicht beginnen, weil angeklagter Rocker aus JVA geflohen ist"
- bild.de: "Wieder ist ein Rocker aus deutschem Knast abgehauen"