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Köln: Mehrfachstraftäter im Hauptbahnhof festgenommen


Bereits polizeibekannt
Mehrfachstraftäter im Kölner Hauptbahnhof festgenommen

Von t-online
22.08.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 123535496Vergrößern des BildesEine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Köln (Archivbild): Hier wurden am Mittwoch zwei Männer verhaftet. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de/imago)

Bei einer Kontrolle im Kölner Hauptbahnhof hat die Bundespolizei zwei Männer ohne Ausweispapiere festgenommen. Beide Verdächtigen waren ihnen bereits bekannt.

Beamte der Bundespolizei haben bei einer Kontrolle im Kölner Hauptbahnhof am Mittwochabend zwei Serienstraftäter festnehmen können. Gegen 23 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Köln zwei Männer am Ausgang der A-Passage des Kölner Hauptbahnhofs. Die beiden Männer im Alter von 31 und 29 Jahren hatten keine Ausweisdokumente bei sich. Um ihre Identität festzustellen, wurden sie auf die Dienststelle gebracht.

Bei der Durchsuchung des 31-Jährigen fanden die Beamten drei in Alufolie eingewickelte Smartphones. Obwohl die Geräte auf Deutsch eingestellt waren, sprach der Mann kein Deutsch und konnte die Handys nicht entsperren. Dies weckte den Verdacht, dass die Smartphones gestohlen wurden.

Auch bei dem 29-Jährigen entdeckten die Polizisten zwei in Alufolie verpackte Smartphones. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass eines der Handys als gestohlen gemeldet war.

Männer wurden vorläufig festgenommen

Ein Fingerabdruckabgleich bestätigte zudem, dass beide Männer bereits polizeibekannt sind. Da sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, keiner Arbeit nachgehen und keine sozialen Kontakte im Bundesgebiet pflegen, entschied der diensthabende Dienstgruppenleiter aufgrund einer drohenden Fluchtgefahr beide vorläufig festzunehmen.

Die fünf Mobiltelefone wurden als Beweismittel gesichert und die Männer in Polizeigewahrsam genommen. Sie müssen sich nun wegen des Verdachts des Diebstahls in fünf Fällen sowie des unerlaubten Aufenthalts vor einem Richter verantworten.

Verwendete Quellen
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