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Köln: Jetskifahrer verklagt Stadt wegen Rettungsaktion


Spektakuläre Rettung
Stadt verklagt: Jetski-Fahrer bleibt auf Kosten sitzen

Von t-online
28.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Jetskifahrer auf dem Rhein (Archivbild): Geleistete Hilfe wurde für einen Jetskifahrer teuer.Vergrößern des BildesEin Jetskifahrer auf dem Rhein (Archivbild): Geleistete Hilfe wurde für einen Jetskifahrer teuer. (Quelle: Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)
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Ein Jetskifahrer wollte der Feuerwehr helfen, ein abgetriebenes Boot auf dem Rhein in Köln zu sichern. Doch das Manöver ging schief, der Mann verklagte daraufhin die Stadt. Das Gericht sah das anders.

Eine spektakuläre Rettungsaktion auf dem Rhein hatte für einen zu Hilfe geeilten Mann auf einem Jetski Folgen. Bei dem Hilfsversuch wurde der Mann verletzt und sein Jetski kenterte. Daraufhin hatte er die Stadt Köln verklagt. Diese muss nun jedoch nicht für die Schäden aufkommen, wie das Landgericht Köln entschied.

Der Kläger war mit seinem Jetski im Mai 2018 auf dem Rhein unterwegs, als er der Feuerwehr zu Hilfe kam. Diese hatte gemeinsam mit weiteren
Rettungskräften versucht, ein vom Anlieger führerlos abgetriebenes und Sportboot zu bergen. Der Jetskifahrer fuhr einen Feuerwehrmann zu dem
havarierten Boot, um es zu sichern. Doch das Manöver ging schief: Als der Feuerwehrmann auf das Boot übersteigen wollte, brachte er den Jetski zum Kentern. Der Kläger und der Feuerwehrmann fielen ins Wasser und mussten selbst gerettet werden, heißt es.

Durch seinen Sturz ins Wasser habe der Jetskifahrer verschiedene persönliche Gegenstände verloren und zudem mehrere Verletzungen erlitten. Daher forderte er von der Stadt Köln ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro, zudem weiteren Schadensersatz in Höhe von 38.850,00 Euro und seine Rechtsanwaltsgebühren.

Die Stadt lehnte das ab, der Kläger sei durch einen selbstverschuldeten Fahrfehler gekentert. Das Landgericht entschied nun, dass dem Kläger kein Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Köln zustehe. Unter anderem führte das Gericht an, dass der Mann seine Hilfe von sich aus angeboten hätte, obwohl diese eigentlich gar nicht erforderlich gewesen wäre.

Verwendete Quellen
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