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Gil Ofarim: Staatsanwalt in Leipzig erhebt zweite Anklage – wegen Betrugs


Anwälte sprechen von "Schauprozess"
Wegen Betrug: Staatsanwalt erhebt zweite Anklage gegen Gil Ofarim

Von t-online, anra

Aktualisiert am 23.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Sänger Gil Ofarim: Gegen ihn werden nun neue Vorwürfe erhoben, unter anderem geht es um Betrug.Vergrößern des BildesDer Sänger Gil Ofarim: Gegen ihn werden nun neue Vorwürfe erhoben, unter anderem geht es um Betrug. (Quelle: Niehaus/imago-images-bilder)
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Die Staatsanwaltschaft Leipzig erhebt eine neue, zusätzliche Anklage gegen Gil Ofarim. Dessen Anwälte sprechen von einem kommenden "Schauprozess".

Nach der Verkündung des Prozessstarts gegen den Sänger Gil Ofarim am 24. Oktober wird nun ein weiteres Detail bekannt: Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein neue, zusätzliche Anklage gegen Ofarim erhoben.

In dieser zweiten Anklage werden Ofarim "falsche Versicherung an Eides statt in zwei Fällen", Betrug und versuchter Betrug vorgeworfen, teilte das Landgericht Leipzig mit.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig bestätigte t-online, dass sie diese neue Anklage erhoben habe. Diese sei der Öffentlichkeit aber erst jetzt vom Landgericht kommuniziert worden. Das Gericht teilte mit, dass es eine Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens zu der neuen Anklage "noch nicht getroffen" habe.

Neue Vorwürfe: Betrug und falsche Versicherung an Eides statt

Gil Ofarim soll den neuen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge versucht haben, Presseveröffentlichungen über ihn und den Fall im Leipziger Hotel Westin zu untersagen. Dazu habe er zwei Anträge zum Erlass von einstweiligen Verfügungen bei den Landgerichten Köln und Leipzig gestellt.

In diesen Anträgen soll Ofarim "wahrheitswidrig eidesstattlich versichert haben, nie geäußert zu haben, dass das von ihm erstellte Video 'viral gehen' solle", schrieb das Landgericht. Zudem soll er "auch die – aus Sicht der Staatsanwaltschaft – unzutreffenden Äußerungen über die Worte des Hotelmitarbeiters wiederholt haben".

Das heißt: Ofarim soll versucht haben, Zeitungsartikel zu untersagen, und dabei trotz Vereidigung gelogen haben. Diese "wahrheitswidrigen" Versicherungen bestehen offenbar aus einer Wiederholung der Vorwürfe gegen den Mitarbeiter des Leipziger Hotels Westin, um die es von Anfang an geht.

Die neuen Vorwürfe würden also nur dann zutreffen, wenn Ofarim auch in der Hauptsache, wegen der er sich ab dem 24. Oktober vor dem Landgericht Leipzig verantworten muss, tatsächlich gelogen hat.

Ofarim-Anwälte: "Schauprozess soll durchgeführt werden"

Ofarims Anwälte sprechen derweil in einer am Donnerstagabend verbreiteten Pressemitteilung von einem "öffentlichkeitswirksamen Schauprozess", der gegen ihren Mandanten durchgeführt werden solle.

Dafür würde die Verortung des Prozesses am Landgericht mit großer Strafkammer sprechen. Üblicherweise würden solche Fälle wie der von Ofarim am niedrigstufigeren Amtsgericht verhandelt. Eine "große Strafkammer" mit fünf Richtern sei "sonst nur bei außergewöhnlich schweren Straftaten wie Mord und Totschlag vorgesehen", schreiben die Anwälte.

Sie stellen offenbar verwundert fest, dass dies nötig sei, "um über eine antisemitische Äußerung zwischen zwei Beteiligten und eine Aussage-gegen-Aussage-Situation von wenigen Sekunden zu verhandeln".

Sachsen wolle sich von "gängigem Vorurteil reinwaschen"

Das Landgericht selbst hatte diese Verortung an einem höheren Gericht mit "der besonderen Bedeutung der Sache" erklärt. Dies greifen die Anwälte auf und vermuten, dass es wohl darum gehen würde, "die Stadt Leipzig und damit auch Sachsen von der Bestätigung eines gängigen Vorurteils reinzuwaschen".

Sie sind der Meinung, "dass anscheinend keine rechtsstaatliche Wahrheitsfindung im Vordergrund steht", und zeigen sich überzeugt, "dass eine derartige Vorgehensweise keinen Beitrag gegen den alltäglichen Antisemitismus bildet, von dem sich kein Bundesland freisprechen kann".

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Ofarim-Anwälte per Mail
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