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Rundfunkbeitrag für Ehepaare: Kläger gewinnen gegen den MDR


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Urteil: Beitragszahler gewinnen gegen MDR

Von t-online, anra

Aktualisiert am 26.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Ehepaar mit Kind (Symbolfoto): Die sächsischen Kläger können nun auch in der Zweitwohnung sorgenfrei fernsehen.
Ehepaar mit Kind (Symbolfoto): Die sächsischen Kläger können nun auch in der Zweitwohnung sorgenfrei fernsehen. (Quelle: Monkey Business 2/imago images)
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Ehepaare sollten auch für die Zweitwohnung Rundfunkbeitrag zahlen. Der MDR lehnte Anträge auf Befreiung ab. Doch dies war unrechtmäßig, entschied nun ein Gericht.

Drei Kläger aus Sachsen haben einen Rechtsstreit gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in letzter Instanz gewonnen. Es ging dabei um die Frage, ob die Ehepaare auch für ihre Zweitwohnung Rundfunkgebühren zahlen müssen, obwohl sie dies schon für ihre Hauptwohnung tun.

Der MDR lehnte die Anträge auf Befreiung von der Zahlungspflicht für die Zweitwohnungen der Kläger zunächst ab. Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Inhaber mehrerer Wohnungen den Rundfunkbetrag nur einmal zahlen müssen. Dazu, so das oberste Gericht, müssten sie übergangsweise allerdings einen Antrag stellen. Dies taten die Kläger aus Sachsen.

Gericht gab zunächst dem MDR recht, die Kläger zogen vor die nächste Instanz

Als der zuständige MDR diese Anträge aber mit der Begründung ablehnte, dass die Beitragskonten auf die Namen der jeweiligen Ehepartner liefen, kam es zu Rechtsstreit. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen gab im Mai 2021 zunächst dem MDR recht. Die Ehepaare sollten also trotz Antrag zweimal zahlen. Dagegen zogen diese vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – und hatten nun Erfolg.

Die Leipziger Richter erklärten, dass die Übergangsregelung von 2018 weit auszulegen sei. Inzwischen ist die Frage gesetzlich bereits so geregelt, dass für Zweitwohnungen auf Antrag kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, wenn einer der Ehepartner für die Hauptwohnung zahlt. Es sei unwichtig, auf welchen Namen das Beitragskonto laufe, entschied das Gericht am Mittwoch.

Eine Sprecherin des Gerichtes wies zudem darauf hin, dass die hier verhandelten Fragen inzwischen gesetzlich geregelt seien. Ehepaare, die heute eine Zweitwohnung anmieten oder erwerben, würden nicht mehr unter die Übergangsregelung fallen und müssten auch keinen Antrag mehr stellen. Sie wären, gemäß der heutigen Lage automatisch vom doppelten Beitrag befreit.

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Verwendete Quellen
  • Telefonat mit dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht: Mitteilung vom 25. Januar 2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur afp
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