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Frau im Schlaf getötet: Ex-Partner legt Revision ein


Revision nach Mordurteil
Frau im Schlaf getötet: Ex-Partner legt Revision ein

Von dpa
Aktualisiert am 26.06.2025 - 09:32 UhrLesedauer: 1 Min.
Landgericht LeipzigVergrößern des Bildes
Frau im Schlaf getötet: Der verurteilte Ex-Partner legt Einspruch gegen das Urteil ein. (Archivbild) (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
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Im Schlaf wird eine Frau in Leipzig erstochen. Sie hatte sich erst kurz zuvor von ihrem Lebensgefährten getrennt. Das Urteil wegen Mordes will er nicht akzeptieren.

Das Urteil nach dem Mord an seiner Ex-Partnerin in Leipzig will ein 41-Jähriger nicht akzeptieren. Die Verteidigung des Mannes habe Revision eingelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Leipzig auf Anfrage. Für die nähere Begründung gibt es eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Urteils. Dann hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Das Landgericht hatte den 41-Jährigen in der Vorwoche wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann die geplante Trennung nicht überwunden und die 30 Jahre alte Mutter zweier Kinder im Mai 2024 im Schlaf erstochen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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